Baden stärkt Energieförderprogramm durch Abgabenerhöhung
Das Energieförderprogramm in Baden wird 2025 angepasst. Die Abgabe zur Finanzierung wird erhöht, die Förderung für Elektromobilität bleibt weiter bestehen.
Wie die Stadt Baden berichtet, verfügt sie seit vier Jahren über ein Energieförderprogramm für erneuerbare Energien. Finanzielle Beiträge für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen sowie für die erneuerbare Stromproduktion mit Photovoltaik-Anlagen stehen im Zentrum.
Per 1. Januar 2025 wurde die Abgabe für die Finanzierung des Förderprogramms erhöht und mit der Gebühr zur Nutzung des Elektrizitätsnetzes eingezogen. Zudem wird die Förderung für Elektromobilität angepasst.
Neue Zuschläge zur Finanzierung
Die Grundlage für das Förderprogramm bildet das Energiereglement der Stadt Baden. Die Finanzierung wird über einen Zuschlag auf die Gebühr für die Nutzung des Badener Elektrizitätsnetzes sichergestellt.
Dieser betrug bisher 0,4 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) bis zu einem Jahresverbrauch von 50'000 Kilowattstunden. Für jede zusätzliche Kilowattstunde galt ein tieferer Betrag von 0,25 Rp./kWh.
Aufgrund des Erfolgs des Förderprogramms und der grossen Nachfrage reicht die bisherige Finanzierung nicht mehr aus. Deshalb wurden die Zuschläge auf 0,55 Rp./kWh und ab 50'000 Kilowattstunden auf 0,35 Rp./kWh erhöht.
Geringe Auswirkungen auf Haushalte
Die Erhöhung verursacht eine zusätzliche Belastung pro Haushalt von rund fünf bis 15 Franken pro Jahr, abhängig vom Stromverbrauch. Gemäss Medienmitteilung der Regionalwerke AG Baden sank der Strompreis zum 1. Januar 2025 um rund 12 Prozent, beziehungsweise etwa vier bis fünf Rappen pro Kilowattstunde. Dadurch wird die Erhöhung der Abgabe für das Energieförderprogramm kaum spürbar sein.
Im Ortsteil Turgi wird die Abgabe bis Ende 2025 durch die Stromnetzbetreiberin AEW Energie AG in Rechnung gestellt und an die Stadt Baden übertragen. Ab 2026 wird die Stromversorgung in Turgi ebenfalls durch die Regionalwerke AG Baden sichergestellt. Somit auch die Rechnungsstellung der Förderabgabe.
Förderung für Erschliessung der Ladeinfrastruktur bleibt
Ein mögliches Hindernis für den Zugang zur notwendigen Ladeinfrastruktur ist noch immer die aufwendige elektrische Erschliessung von Parkierungsanlagen bis zu den Parkplätzen. Deshalb werden weiterhin 25 Prozent der Investitionskosten – maximal 500 Franken pro Parkplatz – durch das Förderprogramm finanziert.
Berücksichtigt werden gemeinsam erschlossene Parkierungsanlagen ab drei Wohneinheiten. Ist die Erschliessung mit Lastmanagement sichergestellt, können Ladestationen problemlos nach Bedarf installiert werden.
Die Investitionskosten sind moderat und bewegen sich im Bereich von 2000 bis 4000 Franken pro Ladepunkt. Deshalb wird die separate Förderung für die Ladestationen (25 Prozent der Investitionskosten) nun sistiert.
Zunehmende Nachfrage nach Förderbeiträgen
Die Ausgaben des Förderprogramms betreffen hauptsächlich den Ersatz von fossilen Heizungen, die E-Mobilität sowie Photovoltaikanlagen. Insbesondere bei der Installation der Photovoltaikanlagen gab es ab Mitte 2023 eine starke Zunahme.
Dementsprechend sind diese Ausgaben stark gestiegen. Aufgrund des starken Ausbaus von Fernwärme und Fernkälte, ist auch in diesem Bereich mit einer deutlich steigenden Nachfrage für die kommenden Jahre zu rechnen.
Damit die Finanzierung des Förderprogramms sichergestellt werden kann, wurde einerseits die Abgabe erhöht und andererseits Anpassungen für die Maximalbeträge vorgenommen.
Bei den Photovoltaikanlagen sind es neu 15'000 anstatt 20'000 Franken pro Anlage und bei den Anschlüssen ans Fernkältenetz neu 10'000 anstatt 20'000 Franken. Weitere Details können der revidierten Energieverordnung entnommen werden.