Fislisbach

Feuerungskontrollen in Fislisbach: Frist bis Ende 2025

Gemeinde Fislisbach
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Baden,

Zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 müssen Ölheizungen und teilweise Gasheizungen in Fislisbach kontrolliert werden. Zwei Messmethoden stehen zur Wahl.

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Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, sind die Gemeinden gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) verpflichtet, alle zwei Jahre (seit 2019, Gasheizungen alle vier Jahre) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Nach kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode.

Vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 müssen alle Ölheizungen westlich der Badenerstrasse und teilweise die Gasheizungen gemessen werden. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden.

Die erste Variante ist, dass die Messung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchgeführt wird. Die zweite Variante wäre, dass die Messung das Servicegewerbe durchführt.

Servicemonteur muss auf der Zulassungsliste stehen

Bei der zweiten Variante gibt es eine Voraussetzung. Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.

Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen mit einer Vignette versehen an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Schnyder Kaminfeger GmbH, Stetten, zuzustellen.

Die Frist bis 31. Dezember 2025 zur Durchführung der Feuerungskontrolle beziehungsweise Zustellung des Kontrollrapportes ist in jedem Fall einzuhalten. Andernfalls wird der amtliche Feuerungskontrolleur Nachmessungen durchführen.

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