Kanton Basel-Stadt nimmt Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf
Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen können im Kanton Basel-Stadt ab der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wieder elektronisch abstimmen.
Wie der Kanton Basel-Stadt berichtet, nimmt er den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf.
An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen erstmals seit der Aussetzung des E-Voting-Systems im Jahr 2019 wieder elektronisch abstimmen.
Für beide Gruppen ist die elektronische Stimmabgabe ein wichtiges Anliegen, um ihr Stimmrecht effektiv ausüben zu können.
Briefliche und persönliche Abstimmung weiterhin möglich
Auslandschweizer Stimmberechtigte erhalten die Stimmunterlagen für E-Voting automatisch.
Für Stimmberechtigte mit Behinderungen steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Dabei bleibt für beide Gruppen weiterhin die Möglichkeit erhalten, brieflich oder persönlich an der Urne abzustimmen.
Der Bundesrat hat die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs bewilligt
Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs von E-Voting ist die Grundbewilligung, die der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau an seiner Sitzung vom 3. März 2023 für ein limitiertes Elektorat erteilt hat.
Die Grundbewilligung des Bundesrates gilt bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025.
In allen drei Kantonen kommt das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit zum Einsatz.
Das System erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen und wird kontinuierlich durch externe Experten im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft.
Ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen
Die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs von E-Voting ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen sowie der Schweizerischen Post.
Die neuen rechtlichen Grundlagen sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.
Der Kanton Basel-Stadt stellt im Betrieb sicher, dass die Sicherheitsanforderungen und Transparenzvorschriften eingehalten werden.
Kontinuierliche Verbesserung des E-Votings
E-Voting soll auch in Zukunft kontinuierlich verbessert und überprüft werden. Ein konkreter Massnahmenkatalog hält den Handlungsbedarf fest.
Der Bund, die beteiligten Kantone und die Schweizerische Post gewährleisten gemeinsam die Umsetzung der festgehaltenen Massnahmen.
Dabei werden auch die praktischen Erfahrungen des Einsatzes von E-Voting ab 18. Juni 2023 einfliessen.