Polizei befreit Hunde aus überhitztem Auto in Parkhaus
Der Kantonspolizei Basel-Stadt sind in den vergangenen Tagen zweimal Fälle gemeldet worden, in der Hunde unbeaufsichtigt in überhitzten Autos beobachtet worden waren.
In einem Fall konnten die Spezialisten der Diensthundegruppe das betroffene Fahrzeug zwar nicht mehr antreffen, der zweite Fall aber endete für den Hundebesitzer mit einer Verzeigung wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz.
Im dritten Untergeschoss des Parkhauses Steinen entdeckten die Polizisten in einem Auto zwei Hunde, denen es sichtlich schlecht ging. Der Fahrzeuglenker hatte sie rund zehn Stunden ohne Wasser und bei minimal geöffneten Fenstern dort zurückgelassen. Die Lufttemperatur betrug rund dreissig Grad. Nach eigenen Angaben hatte er die Tiere «vergessen».
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert daran, dass Halterinnen und Halter ihre Hunde in der warmen Jahreszeit nicht in einem unbeaufsichtigten Auto zurücklassen dürfen. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge, die in der prallen Sonne parkiert sind, sondern auch für jene Autos, die in Parkhäusern abgestellt sind. Zusammen mit der Feuchtigkeit entwickelt sich dort oft ein fast tropisches Klima, das zu Hitzestau und Kollaps führen kann. Sowohl in Parkhäusern als auch im Freien gilt: Selbst bei abgedunkelten und leicht geöffneten Scheiben steigen die Temperaturen im Autoinnern innert kürzester Zeit derart an, dass die Tiere einen Kollaps erleiden können.
Personen, die einen eingeschlossenen, leidenden Hund bemerken, sind gebeten, umgehend die Nummer 117 anzurufen.