Roche-Bauten auf dem Südareal kommen nicht unter Denkmalschutz
Das Hochhaus von Roland Rohn aus dem Jahr 1960 und das Betriebsgebäude von Rudolf Salvisberg am Rhein dürfen abgebrochen werden.
Roche kann seine Pläne auf dem Südareal seines Hauptsitzes in Basel wie geplant verwirklichen. Das Hochhaus von Roland Rohn aus dem Jahr 1960 und das Betriebsgebäude von Rudolf Salvisberg am Rhein dürfen abgebrochen werden und werden aus dem Inventar der schützenswerten Bauten gestrichen.
Die Kantonale Denkmalpflege und Roche haben sich einvernehmlich auf den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem Areal geeinigt, teilte das Basler Bau- und Verkehrsdepartement am Freitag mit. Damit sei eine ausgewogene und umsetzbare Einigung über den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem Roche-Areal gefunden worden und wichtige Zeugen der Industrie- und Architekturgeschichte würden erhalten bleiben.
So werden das alte Verwaltungsgebäude (Bau 21) und ein Produktionsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 29) auf dem Nordareal sowie das Personalhaus von Roland Rohn (Bau 67) mit Schutzverträgen ins Denkmalverzeichnis eingetragen. Für die Unterschutzstellung des Baus 21 hatte auch Roche plädiert.
Hingegen werden das Betriebsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 27) und das Bürohochhaus von Roland Rohn (Bau 52) mit dem Einverständnis des Denkmalrats aus dem Inventar schützenswerten Bauten gestrichen. Für diese Bauten sei die Schutzfähigkeit nicht gegeben, heisst es im Communiqué. Roche hatte sich gegen die Unterschutzstellung dieser Bauten gewehrt.
Der einjährige Prozess für die Prüfung möglicher Unterschutzstellungen im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung des Roche-Areals wurde gemäss Mitteilung von einem Bundesexperten und weiteren Fachleuten begleitet. Ausserdem sei die Prüfung auf alle Bauten auf dem Roche-Areal ausgedehnt worden, die sich im Inventar schützenswerter Bauten befinden.
Die von Roche im vergangenen Oktober vorgestellten Pläne hatten eine intensive Debatte ausgelöst. Roche will die Laborgebäude an der Solitudepromenade durch eine Grün- und Freifläche mit einem Empfangsgebäude und später allenfalls mit einem dritten Hochhaus ersetzen. Dabei richtete sich die Kritik an den Abbruch der alten Laborbauten am Rhein. Der Basler Denkmalrat hatte ursprünglich beantragt, die Bauten 27 und 52 unter Schutz zu stellen.
Die Prüfung habe jedoch gezeigt, dass wegen Altlasten massive Eingriffe in die Statik nötig wären und Fassaden und Innenausstattung komplett erneuert werden müssten, um die Bauten weiterhin nutzen zu können. Einzig die Betonkerne könnten erhalten bleiben. «Das ursprüngliche Erscheinungsbild wäre kaum mehr wiederherzustellen“, lässt sich Daniel Schneller, Leiter Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt, in der Mitteilung zitieren.
Die Kantonale Denkmalpflege will die Unterschutzstellungsverträge demnächst ausarbeiten und das Bau- und Verkehrsdepartement wird einen Bebauungsplan für die das Roche-Südareal ausarbeiten.