Berner Regierung unterstützt das Klimaschutzgesetz
Der Kanton Bern hat das Netto-Null-Ziel bis 2050 in seiner Verfassung festgehalten.
Der Regierungsrat begrüsst, dass dieses Ziel erstmals auch in der Gesetzgebung auf Bundesebene verankert werden soll.
Wie der Kanton Bern will auch der Bund mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien fördern.
Das KIG unterstützt und komplementiert somit die Massnahmen der kantonalen Energie- und Klimapolitik.
Regierungsrat empfiehlt das Gesetz anzunehmen
Damit wird die Umwelt entlastet und die einheimische Wirtschaft gestärkt.
Deshalb empfiehlt der Regierungsrat den Stimmbürgern, dem Klimaschutzgesetz bei der eidgenössischen Abstimmung vom 18. Juni 2023 zuzustimmen.
Ein grosses Fragezeichen setzt der Regierungsrat allerdings hinter die Grundsatzfrage, ob in Zukunft ausreichend Strom zur Verfügung stehen wird.
Deshalb will er die beiden Wasserkraftprojekte Trift und Grimsel mit vordringlicher Priorität vorantreiben.
Kanton Bern ist besonders betroffen
Der Kanton Bern ist als Gebirgs- und Landwirtschaftskanton besonders stark vom Klimawandel betroffen.
Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass für den Ersatz von fossilen Heizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Technologien und mehr Energieeffizienz beschleunigt.
Wirtschaftsstandort wird gestärkt
Das neue Gesetz ergänzt die bestehenden Instrumente, etwa das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich.
Es unterstützt damit den Kanton Bern, seine Gebäude bis spätestens 2050 vollständig klimaneutral zu betreiben.
Durch den Einsatz erneuerbarer Energien bleibt die Wertschöpfung in der Region und der Wirtschaftsstandort wird gestärkt.
Kein explizites Verbot fossiler Energieträger
Das KIG wurde vom eidgenössischen Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur «Gletscher-Initiative» beschlossen.
Es übernimmt von der Initiative das Netto-Null-Ziel für 2050. Das Gesetz nennt jedoch kein explizites Verbot fossiler Energieträger.
Die vorgesehenen Massnahmen beinhalten finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder durch Gebäudedämmung besser isolieren.
Unterstützung der kantonalen Klimapolitik
Diese Förderung hat der Kanton Bern bereits während knapp zwei Jahren sehr erfolgreich umgesetzt.
Das KIG ermöglicht dieses Berner Modell der Förderung schweizweit weiterzuführen.
Industrie und Gewerbe werden unterstützt, wenn sie in innovative Klimatechnologien investieren.
Ausserdem verpflichtet das KIG Bund und Kantone, Massnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen.
Bevölkerung soll mehr geschützt werden
Der Schutz der Bevölkerung vor Extremereignissen wie Hochwasser, Trockenheit, Hitze, Murgängen und Steinschlägen soll ausgebaut werden.
Damit trägt das KIG auch zum Schutz der besonders betroffenen Menschen in den Berg- und Randregionen bei.
Gegen das Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmberechtigten werden deshalb am 18. Juni 2023 über das KIG entscheiden.