Bernerin geht in Tarnanzug an Kostümparty – und bekommt Busse
Eine Bernerin warf sich für eine Kostümparty in einen Tarnanzug – ohne zu wissen, dass das illegal ist. Kein Witz: Es gab eine Strafanzeige und Busse.
Das Wichtigste in Kürze
- Zu einer privaten Kostümparty trug eine Bernerin einen Anzug des Schweizer Militärs.
- Drei Jahre später wurde sie deshalb von der Polizei vorgeladen.
Unerwartet erhielt eine 48-jährige Bernerin im März dieses Jahres eine Vorladung zur Polizei. Sie war zutiefst erstaunt – und fragte sich, was sie verbrochen haben könnte. Auf der Wache legte man ihr schliesslich ein Foto aus dem Jahr 2020 vor. Auf dem ist sie bei einer privaten Kostümparty von Freunden in einem Tarnanzug zu sehen.
Der Polizeibeamte erklärte ihr, dass es sich um «unbefugtes Tragen einer militärischen Uniform» handelt. Diese Straftat wurde tatsächlich mit einer Busszahlung von 200 Franken geahndet, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Das Foto stammte von ihrem Instagram-Account.
Frau zeigte rassistische Rede an
Zur Anzeige scheint es jedoch auf skurrile Art und Weise gekommen zu sein: Ein Polizeibeamter stellte Nachforschungen im Internet an, nachdem eine Anzeige von der Frau einging. Sie beanstandete rassistische Rede im Internet, die mutmasslich gegen die Strafnorm verstiess. Die Meldung nahm der gleiche Beamte auf, der sie danach selbst bei der Vorladung empfing.
«Der dortige Polizist wirkte nicht sehr begeistert von meiner Anzeige», sagte die Frau gegenüber der «Berner Zeitung».
Unter anderem habe er sie gefragt, ob sie nun regelmässig mit solchen Anliegen zur Polizei kommen würde. Die zweifache Mutter habe sich nicht ernstgenommen gefühlt.
Polizist googelte Frau
Die Kantonspolizei Bern nimmt den Beamten indes in Schutz. «Um sich ein Bild der Person machen zu können, hat sich der Polizist dazu entschieden, diese Person im Internet zu ‹googeln›», schreibt die Kapo-Medienstelle. Daraufhin sei er auf den Instagram-Account gestossen. Er habe die Rassismus-Anzeige ernst genommen und auch eine Einvernahme der Frau festgesetzt.
Gemeinnützige Arbeit statt Bussgeld
Ein Standardvorgehen sei die Google-Suche allerdings nicht, gibt die Kantonspolizei zu. Diese wurde mit der Einvernahme begründet, vor derer man sich gegebenenfalls ein Bild von der Person mache.
Die 48-Jährige nimmt die Busse mit einem lachenden und einem weinenden Auge an. Sie will die Strafe in Höhe von 200 Franken nicht bezahlen – stattdessen wird sie gemeinnützige Arbeit leisten.