Die CVP Kanton Bern stellt sich hinter die Schaffung eines Transitplatzes für ausländische Fahrende in Wileroltigen. Die Stimmberechtigten im Kanton Bern werden am 9. Februar über eine entsprechende Kreditvorlage befinden.
Teile der Wileroltiger Bevölkerung akzeptiert den Transitplatz für Fahrende nicht.
Teile der Wileroltiger Bevölkerung akzeptiert den Transitplatz für Fahrende nicht. - keystone

Die Kantonalpartei streicht in einer Mitteilung vom Donnerstag die spezielle Stellung der Fahrenden hervor. In der Schweiz gelten sie als nationale Minderheit im Sinn des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Schweiz hat dieses Abkommen unterzeichnet.

Damit verpflichtete sich das Land, die Bedingungen zu fördern, die es den Angehörigen dieser Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu leben, zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Dazu seien die Fahrenden auf Halteplätze angewiesen, begründet die Partei ihr Engagement. Mit dem Transitplatz in Wileroltigen könne der Kanton Bern dieser Verpflichtung nun auch in Bezug auf ausländische Fahrende nachkommen.

Die Erfahrung zeige, dass es zu weniger irregulären Landnahmen und Problemen komme, wenn genügend offizielle Plätze vorhanden seien. «Das ist durchaus im Sinne der betroffenen Bevölkerung, Landeigentümer und Gemeinden», schreibt die CVP weiter.

Um ihrem Ja Nachdruck zu verleihen, tritt die CVP Kanton Bern dem von der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende koordinierten Unterstützungskomitee «Ja zum Transitplatz Wileroltigen» bei.

Ihre Haltung versteht die Kantonalpartei als «Absage an die Gegner der Vorlage, welche die Fahrenden als Belastung darstellen und als dreckig verunglimpfen». Gegen den Kreditbeschluss des Berner Kantonsparlament hatte die Junge SVP erfolgreich das Referendum ergriffen.

Jüngst wurde vom bernischen Obergericht ein Urteil gegen zwei Exponenten der Jungpartei wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Die beiden hatten im Internet ein einschlägiges Plakat zum Transitplatz Wileroltigen veröffentlicht. Sie ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter.

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