Deshalb will die Berner SVP Bettelnde wegweisen
Die Berner SVP hat auf kantonaler Ebene eine Motion für die Einführung eines generellen Bettelverbots – nach Basler Vorbild – eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SVP fordert im Kanton Bern die Einführung eines generellen Bettelverbots.
- Im Bahnhof Bern ist das Betteln seit dem Jahr 2008 verboten.
- Die Motionäre möchten nun durch ein neues Gesetz Rechtssicherheit schaffen.
Die Berner SVP fordert in einer Motion den Regierungsrat auf, ein Gesetz für ein Bettelverbot im Kanton Bern auszuarbeiten. Sandra Schneider, Grossrätin in Biel, Thomas Fuchs, Bern, und Korab Rashiti, Gerolfingen, orientieren sich dabei am Basler Modell.
Das Bettelverbot im Kanton Basel-Stadt ist seit dem Jahr 2021 in Kraft. 2022 wurde es in einem Bundesgerichtsentscheid als gesetzeskonform bewertet. Das Basler Gesetz verbietet, in organisierter Art und Weise und unter anderem auch aufdringlich oder aggressiv zu betteln.
Betteln im Bahnhof Bern bereits verboten
Im Kanton Bern wurde das Bettelverbot in den 1990er-Jahren aufgehoben. Versuche, es wiedereinzuführen, waren bislang erfolglos. Einzig im Bahnhof Bern ist das Betteln nicht erlaubt. Seit Juni 2008 wird das «lokal begrenzte Bettelverbot» im Bahnhof durchgesetzt.
Die Stadt ist davon unberührt geblieben. Laut der Motionäre schafft die Einführung eines generellen Bettelverbots hier Rechtssicherheit.
Nau.ch hat mit der Bieler Grossrätin Sandra Schneider gesprochen.
Nau.ch: Werden Sie oft auf der Strasse von Bettlern angesprochen? Was sind Ihre Erfahrungen?
Sandra Schneider: Ja, besonders markant ist die Situation jeweils in der Stadt Bern. Auf dem Weg vom Bahnhof zum Berner Rathaus trifft man manchmal gleich mehrmals auf Bettelnde. Dabei habe ich schon alles erlebt: Einige sitzen stumm auf dem Boden und weisen auf einen leeren Becher hin, andere sind penetrant oder gar schon aggressiv.
Nau.ch: In der Motion wird das Problem der organisierten «Bettler-Banden» in der Stadt Bern betont. Wie kann organisiertes Betteln erkannt werden?
Sandra Schneider: Organisierte Banden transportieren (Schein-)Bettler gleich via Bus in die Stadt, wo sie sich dann überall hin verteilen. Abends werden sie dann wieder «eingesammelt». Mit einem grundsätzlichen Bettelverbot könnte die Polizei rasch intervenieren und diese Leute wegweisen. Bei konsequenter Anwendung wäre es für Banden dann nicht mehr attraktiv, ihrer «Tätigkeit» im Kanton Bern nachzugehen.
Nau.ch: Kann durch Bussen das Problem tatsächlich gelöst werden? Reisen die Bettler nicht einfach in eine andere Stadt oder ein anderes Land?
Sandra Schneider: Mit meinem Vorstoss verlange ich keine Bussen, sondern konsequente Wegweisungen. Zumeist handelt es sich dabei ausschliesslich um ausländische Staatsangehörige. Basel hat nun ein griffiges Bettelverbot eingeführt. Damit es schon gar nicht zu einer Verschiebung in den Kanton Bern kommt, soll auch im Bernbiet ein Bettelverbot nach Basler Vorbild eingeführt werden.
Mit einer kantonalen Regelung wird zudem verhindert, dass sich die Problematik von der Stadt Bern nach Biel oder Thun verschiebt.
Nau.ch: Was genau wäre mit einem Bettelverbot im Kanton Bern erreicht?
Sandra Schneider: Eine klare Regelung ermöglicht es der Kantonspolizei, rasch und direkt handeln zu können. Werden Bettler umgehend aufgegriffen und konsequent weggewiesen, kann der Bettlerei zügig Einhalt geboten und Bandenkriminalität eingedämmt werden.
Nau.ch: Wie helfen wir den Menschen, die zu keiner «Bettler-Bande» gehören, sondern wirklich hilfsbedürftig sind?
Sandra Schneider: In der Schweiz gibt es zahlreiche staatliche und private Organisationen, welche Bedürftigen unter die Arme greifen. Niemand muss auf der Strasse betteln gehen. Betteln ist zudem keine Erwerbstätigkeit. Wer zum Betteln in die Schweiz kommt, kann auch mit Rücksicht auf das EU-Freizügigkeitsabkommen problemlos ausgewiesen werden.
Nau.ch: In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sei ein Bettelverbot teils auch ein Verstoss gegen Menschenrechte – wie ein Fall von Genf aus dem Jahr 2021 zeigt. Wurde dies in Ihrer Motion berücksichtigt?
Sandra Schneider: Mein Vorstoss orientiert sich am Basler Modell. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil vom April 2023 klar bestätigt, dass dieses um- und durchsetzbar ist. Was in Basel funktioniert, wird auch im Kanton Bern funktionieren.
Zur Person
Sandra Schneider ist SVP Stadträtin und Grossrätin. Sie ist 31 Jahre alt und verheiratet.