«Ehe für alle» in Berner und Solothurner Kirchen ab Mitte 2023
In den Reformierten Kirchen der Kantone Bern, Jura und Solothurn können sich gleichgeschlechtliche Paare ab Mitte 2023 kirchlich trauen lassen.
Denn das Kirchenparlament dieser drei Kantone, die Synode, hat diese Woche (47. Kalenderwoche 2022) erneut Ja gesagt zur «Ehe für alle».
Wie die Kanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn am Mittwoch, 23. November 2022, mitteilte, verabschiedete das Kirchenparlament am Dienstag in Bern eine entsprechende Revision der Kirchenordnung in zweiter und letzter Lesung.
Dies ganz klar mit 141 Ja- zu 15 Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen. Noch kann gegen den Beschluss das Referendum ergriffen werden.
Kirchlich trauen lassen können sich Paare laut der Mitteilung, wenn sie die dafür erforderliche standesamtliche Bescheinigung vorlegen.
Auf nationaler Ebene sagte die Synode der EKS 2019 Ja zur Ehe für alle
Bereits bei der ersten Lesung der Gesetzesrevision im Mai 2022 hatte die Synode die Weichen gestellt.
Damals beschloss das Kirchenparlament unter anderem, dass keine Pfarrperson gegen ihre Überzeugung zu einer solchen Trauung gezwungen werden kann.
Auf nationaler Ebene sagte die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche der Schweiz (EKS) bereits 2019 grundsätzlich Ja zur Ehe für alle.
Für die Umsetzung des Beschlusses waren aber die Kantonalkirchen zuständig.
Im Kanton Basel-Landschaft ist «Ehe für alle» ab 1. Juli 2022 in Kraft
Im Kanton Basel-Landschaft beispielsweise können seit dem 1. Juli 2022 alle zivilrechtlich getrauten gleichgeschlechtlichen Paare in der evangelisch-reformierten Kirche kirchlich heiraten.
Der 1. Juli dieses Jahres ist der Tag, an dem in der Schweiz zivilrechtlich die «Ehe für alle» in Kraft trat.