VBS genehmigt Plan zur Vorbereitung Räumung Munitionslager Mitholz
Der Plan zur Vorbereitung der Räumung des Munitionslagers in Mitholz BE steht. Das VBS hat diesen am Freitag formell genehmigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Räumung des ehemaligen Munitionslagers in Mitholz BE geht in einen nächsten Schritt.
- Das VBS hat am Freitag einen Plan zur Vorbereitung der Räumung genehmigt.
- Die Bewilligung enthält zahlreiche Auflagen – etwa eine ökologische Baubegleitung.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz formell genehmigt und am Freitag im Bundesblatt publiziert.
Das im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahren bewilligte Gesuch beinhaltet die Massnahmen zur Vorbereitung und Sicherung der späteren Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz im Berner Oberland. Damit soll nicht zuletzt das Explosionsrisiko gesenkt werden.
Dabei geht es um lokale Schutzmassnahmen gegen den Steinschlag im Bahnstollen, um den Teilrückbau und die Stilllegung der Anlage. Ebenfalls nötig ist der Einbau von Hochdrucktoren und Pfropfen in der Anlage. Dazu kommen technische Untersuchungen von «Flue» und «Dreispitz» für den späteren Rückbau sowie das temporäre Füllen der Hohlräume und Stollen.
Dafür nötig sind temporäre Rodungen auf einer gesamten Fläche von rund 54'350 Quadratmetern in drei Etappen. Nicht Bestandteil der vorliegenden Bewilligung sind die geplanten Schutzbauten für Schiene und Strasse sowie die effektiven Abbau- und Räumarbeiten des Munitionslagers.
Zahlreiche Auflagen für Vorbereitung
Die Bewilligung enthält zahlreiche Auflagen – unter anderem eine ökologische Baubegleitung, ein Sicherheitskonzept zu Naturgefahren, die Beschränkung von Rodungsarbeiten während der Brutzeit, die Entsorgung von Altlasten, Lärmschutz und Luftreinhaltung sowie die Kommunikation.
Auch muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass der Schiessbetrieb der Feldschützen Kandergrund bis Ende Oktober 2025 weitergeführt wird. Die verschiedenen Auflagen gehen auf Anregungen der Betroffenen sowie Einsprachen zurück. Gemäss der VBS-Verfügung sind alle das Gesuch betreffende Einsprachen erledigt.
Die vorliegende Plangenehmigung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Das riesige unterirdische Munitionslager Mitholz wurde 1947 bei einer Explosion verschüttet. In den eingestürzten Anlageteilen und Schuttkegel sollen noch tausende Tonnen Munition liegen. 2018 kamen Experten zum Schluss, dass vom Lager eine grössere Gefahr ausgeht als bis dahin angenommen.
Während der Räumung des Lagers werden rund 50 Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz ihre Häuser verlassen müssen. Rund 90 weitere Personen in der äussersten Gefahrenzone können bleiben, wenn sie wollen.