Bottmingen erinnert an die Leinenpflicht für Hunde im Wald
Wie die Gemeinde Bottmingen meldet, gilt ab 1. April bis Ende Juli 2024 die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Auch auf Feldwegen sollten Hunde angeleint bleiben.
Der Frühling ist da und mit der spriessenden Natur ist der Spaziergang im Wald und über die Felder eine wahre Freude.
Die wärmeren Temperaturen geniessen auch die Hundebesitzer mit ihren Lieblingen.
«Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern zur Brut- und Setzzeit» – Schilder mit diesem Schriftzug sind bald wieder überall zu sehen.
Ab dem 1. April bis Ende Juli 2024 gilt im Baselbiet und somit auch in Bottmingen wieder die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.
Gefahr durch nicht angeleinte Hunde
Die kleinen Rehkitze liegen auch im hohen, schützenden Gras und nicht unbedingt im Wald. Sie werden dort zurückgelassen, während das Muttertier zum Äsen den Setzplatz verlässt.
Etwa alle drei Stunden kehrt die Mutter zum Rehkitz auf die Wiese zurück, um es zu säugen. Ein Hund wittert das nahende Tier, lange bevor Menschen es bemerken.
Ist er nicht angeleint, können sich unschöne Jagdszenen abspielen, was auch in Bottmingen immer wieder passiert.
Leinenpflicht auch auf Feldwegen
Zudem können spielende Hunde im hohen Gras das Kitz aufspüren oder das Muttertier davon abhalten, sich dem Rehjungen wieder anzunähern.
Wird ein Junges über längere Zeit nicht gesäugt, so ruft es nach seiner Mutter. Je hungriger es ist, umso verzweifelter sind seine Rufe. Das löst Stress aus beim Kitz und dem Muttertier.
Wenngleich die Leinenpflicht nur im Wald gilt, erweisen die Hundebesitzer den Rehen daher einen grossen Gefallen, wenn der Liebling bis Ende Juni 2024 auch auf Feldwegen angeleint bleibt.
Ausserdem befinden sich auch Vögel und andere Kleintiere in den Feldern, wo sie nisten, brüten und ihre Jungen aufziehen.