Eggenwil

Eggenwil will Solarstromnutzung auf Schulhausdach optimieren

Die Solarstromanlage in Eggenwil produzierte 2024 über 27'000 Kilowattstunden. Die Gemeinde plant Massnahmen zur Erhöhung des Eigenverbrauchs.

Eggenwil
Die Oberdorfstrasse der Gemeinde Eggenwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, umfasst die Ende Juli 2023 in Betrieb genommene vollflächige Indach-Solarstromanlage auf der Südseite des sanierten Schulhausdachs 84 Module auf einer Fläche von 150 Quadratmeter und weist eine Leistung von 27,3 Kilowatt-Peak auf. Auf dem öffentlich einsehbaren Bildschirm im Foyer der Mehrzweckhalle werden die Leistungsdaten der Anlage visualisiert dargestellt.

Gemäss den erstmals über ein Kalenderjahr vorliegenden Daten produzierte die PV-Anlage 2024 insgesamt 27'150 Kilowattstunden. Davon wurden 10'041 Kilowattstunden für den Betrieb der Schul- und Mehrzweckanlage selbst verbraucht und 17'109 Kilowattstunden an überschüssiger Energie ins Netz der Elektra Eggenwil (seit Anfang 2025 der AEW Energie AG) rückgespiesen.

Der Strombezug von der Elektrizitätsversorgung belief sich auf 14'362 Kilowattstunden. Der Totalverbrauch von Schulhaus und angebautem Kindergarten samt Mehrzweckhalle mit Mittagstischbetrieb im 2015 erweiterten Foyer lag folglich bei 24'403 Kilowattstunden (Vorjahr: 26'493 Kilowattstunden).

Umsetzung des Mantelerlasses begann 2025

Einhergehend mit den massiv gestiegenen Strompreisen aufgrund der in dieser Grössenordnung noch nie dagewesenen Grosshandelspreise erreichte im vergangenen Jahr auch die Rückliefervergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie gemäss Tarif RL-24 der Elektra Eggenwil mit 18 Rappen exklusive Mehrwertsteuer pro Kilowattstunden den Höchststand (2023: 12,5 Rappen pro Kilowattstunden, 2022: 6,5 Rappen pro Kilowattstunden, 2021: 6 Rappen pro Kilowattstunden).

Im Juni 2024 hat die Schweizer Bevölkerung dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit grossem Mehr zugestimmt. Die gestaffelte Umsetzung des sogenannten Mantelerlasses begann Anfang 2025 und soll 2026 abgeschlossen sein.

Die neuen Bestimmungen stellen nicht nur die Energieversorgungsunternehmen vor zusätzliche Herausforderungen, sondern haben auch Konsequenzen für Besitzer einer PV-Anlage.

Das Ende von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekte

Der Mantelerlass ist ein wichtiger Schritt, um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen. Sie garantiert aufgrund der dezentralen Stromproduktion eine sichere und nachhaltige Stromversorgung in der Schweiz.

Auf der anderen Seite aber bedeutet die Annahme des neuen Energiegesetzes durch das Volk auch das Ende von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekte: Wer selbst Strom produziert, wird überall in der Schweiz bald markant weniger Geld für die Rückspeisung überschüssiger Energie ins Netz bekommen. Denn ab 2026 wird der Preis an den Marktpreis gekoppelt.

Um trotzdem Investitionssicherheit zu garantieren, legt der Bundesrat bei kleinen und mittleren Anlagen einen schweizweit gültigen Mindestpreis für den Strom fest, der ans Energieunternehmen verkauft wird. Dieser wird aber massiv tiefer ausfallen als in den letzten zwei Jahren.

Aus den genannten Gründen und in Anbetracht der Stromproduktionsdaten 2024 der Solaranlage auf dem Schulhausdach wird die Gemeindebehörde im Hinblick auf den Budgetprozess 2026 verschiedene Massnahmen prüfen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig Leistungsspitzen im Verbrauch zu minimieren.

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