Oberrohrdorf erlässt eine «blaue Zone» für den Parkplatz Cholacher
Wie die Gemeinde Oberrohrdorf mitteilt, hat der Gemeinderat beschlossen, für den Parkplatz Cholacher eine «blaue Zone» zu erlassen.
Im Gebiet Cholacher, zwischen Schrebergartenanlage, Entsorgungsplatz, Seniorenwohnungen und der Landi Oberrohrdorf, befindet sich ein Parkplatz, der sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Oberrohrdorf befindet.
Dieser Parkplatz wird von den verschiedensten Interessengruppen genutzt. Es besteht aktuell keine Verkehrs- beziehungsweise Parkierbeschränkung.
Lediglich Fahrzeughalter, die über Nacht regelmässig ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz abstellen, müssen eine Nachtparkiergebühr von 30 Franken bezahlen.
«Blaue Zone» für den Parkplatz Cholacher
Aktuell zeigt die Situation, dass die Parkfelder sehr schmal und durch die vier schattenspendenden Bäume zum Teil praktisch nicht mehr benutzbar sind.
Auch ist die Markierung nicht mehr gut sichtbar. Man stellt im Weiteren fest, dass ein Missbrauch von Parkfeldern als Dauerparkplatz stattfindet.
Ebenso fehlt ein offizieller Durchgang für den Langsamverkehr von der Bergstrasse zum Parkplatz und Cholacherstrasse.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, für diesen Parkplatz eine «blaue Zone» zu erlassen.
Bedeutung der Signalisation nach Gesetz
Diese Signalisation bedeutet nach Gesetz Folgendes: «Das Signal ‹Parkieren mit Parkscheibe› (4,18) kennzeichnet Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden müssen.
Das Signal hat folgende Bedeutung: Ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone).
An Werktagen gilt für Fahrzeuge zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit.
Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.»
Breite der Parkplätze soll angepasst werden
Zudem soll die Breite der Parkplätze nach den neusten Bestimmungen (Verbreiterung der Parkplätze, dadurch allerdings ein kleiner Verlust von Parkplätzen) angepasst werden, ausserdem wird ein Durchgang vom Parkplatz zur Bergstrasse freigehalten.
Bezüglich der offiziellen Verkehrsbeschränkungsausschreibung wird auf die separate Publikation inklusive Rechtsmittelbelehrung verwiesen.