Wartau erinnert an die Prämienverbilligung 2022

Nau.ch Lokal
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Werdenberg,

Wie die Gemeinde Wartau berichtet, sollen die Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung 2022 per 31. März 2022 eingereicht werden.

Der Eingang zur Gemeindeverwaltung in Wartau.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung in Wartau. - Nau.ch / Simone Imhof

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigungen sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die SVA St.Gallen verschickte Ende Jahr 2021 Antragsschreiben an Haushalte, die voraussichtlich Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung haben. Diese voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen können bis am 31. März 2022 ihre Anmeldung elektronisch einreichen. Dieselbe Frist gilt auch für alle, die nicht direkt von der SVA angeschrieben worden sind.

Die Anmeldung erfolgt online

Auf der Internetseite der SVA kann das Anmeldeformular ab Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Ebenfalls steht der Bevölkerung ein Online-Rechner zur Verfügung. Der Rechner ermöglicht es, provisorisch zu ermitteln, ob allenfalls ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht.

Die Bevölkerung wird gebeten, unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2022 zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben. Sie müssen keine Anmeldung für Prämienverbilligung  einreichen.

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