Graubünden setzt Empfehlungen um und passt interne Abläufe an
Wie der Kanton Graubünden meldet, ist der umfassende Aufarbeitungsprozess der von dem PUK-Baukartell festgestellten Defizite für die Regierung abgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Graubünden meldet den Abschluss vom Aufarbeitungsprozess im PUK-Baukartell.
- Im Graubünden werden nun Anpassungen bei der Kapo und KESB vorgenommen.
- Die Regierung nahm die Aufarbeitung und Umsetzung nun zur Kenntnis.
Am 13. Juni 2018 hatte der Grosse Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) betreffend Abklärung der Rolle der kantonalen Verwaltung im Zusammenhang mit dem Baukartell und dem Umgang mit A.Q. eingesetzt.
Sowohl die Berichte der PUK als auch die von der Regierung in Auftrag gegebenen Administrativuntersuchungen enthalten Empfehlungen zuhanden der kantonalen Verwaltung.
Die Regierung hat nun von der Aufarbeitung und der Umsetzung der Empfehlungen durch die betroffenen Dienststellen, insbesondere Kantonspolizei (Kapo), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie Tiefbauamt (TBA), mittels Regierungsbeschluss Kenntnis genommen.
Kapo und KESB haben Organisation und Prozesse angepasst
Die Kapo und die KESB haben in den vergangenen Jahren ihre Organisation und ihre Prozesse angepasst und optimiert.
Zudem wurde und wird Kapo-intern noch grösseres Gewicht auf Weiterbildung gelegt.
Ein umfassendes kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) wird, wie ebenfalls empfohlen, in Graubünden derzeit aufgebaut.
Das KBM soll durch ein interdisziplinäres Kernteam, das aus Fachpersonen der Polizei, der forensischen Psychologie und der Sozialarbeit besteht, organisiert werden.
Wissen und Weiterbildung stehen im Vordergrund
Alle wesentlichen Institutionen sollen in den jeweiligen Krisen- und Fallteams abhängig von der Thematik vertreten sein.
Vorhandenes Know-how und neue Erfahrungswerte sollen kontinuierlich durch regelmässige Schulungen von Mitarbeitenden einfliessen.
Die Kapo hat insgesamt gute Arbeit geleistet
Der von der Regierung zur Kenntnis genommene Abschlussbericht des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit stellt der Kapo ein gutes Zeugnis aus.
«Nach dem gründlichen Aufarbeitungsprozess kann man heute sagen, dass die Kantonspolizei gut funktioniert und die Mitarbeitenden ihren Auftrag gut erfüllen», sagt Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.
Diese zeige unter anderem auch die geringe Anzahl an Aufsichtsbeschwerden, welche in den letzten zehn Jahren beim Departement eingingen, nämlich 1,3 Beschwerden pro Jahr.
Die KESB wurde im Januar 2022 reorganisiert
Aus fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurde eine einzige kantonale Behörde mit regionalen Zweigstellen, mit einheitlicher Praxis.
Für das Departement für Justiz Sicherheit und Gesundheit ist der Aufarbeitungsprozess nach fünf Jahren abgeschlossen.
Abläufe zur Bekämpfung von Absprachen weiter verfeinert
Ein zweiter Untersuchungsgegenstand bildete die kantonalen Vergabeprozesse, insbesondere jene des TBA.
Diese wurden bereits ab dem Jahr 2013 parallel zu den laufenden WEKO-Verfahren in Bezug auf das Thema der Wettbewerbsabreden vom zuständigen Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität umfassend analysiert und in der Folge angepasst.
Das bei seinen Beschaffungsstellen implementierte Prüfprogramm mit Checklisten, Ablauf- und Meldeschemen stufte das WEKO-Sekretariat im Jahr 2020 als «vorbildlich» und «zielführend» ein.
Entsprechend stellten sowohl die PUK als auch die beiden Administrativuntersuchungen bei diesen eingeführten Instrumenten und Massnahmen nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten fest, welche mittlerweile umgesetzt beziehungsweise angegangen wurden.
Die Beschaffungsvorschriften sind noch im Bearbeitungsprozess
Weitere Empfehlungen aus den Berichten konnten zudem im Zuge der jüngsten Revision der Beschaffungsvorschriften abgearbeitet werden, insbesondere mit der Schaffung einer unabhängigen Meldestelle für die Meldung von Missständen im öffentlichen Beschaffungswesen.
Einzelne vom Kanton ergriffene Massnahmen wie die Sensibilisierung des Beschaffungspersonals. So ist auch der Aufbau eines Monitorings von dauerhafter Natur und können deshalb nicht als abgeschlossen bezeichnet werden.
Für diese Massnahmen wurden die erforderlichen Schritte eingeleitet, um sich dieser Aufgabe längerfristig annehmen zu können.
Der Kanton wird dem Thema aufgrund der beträchtlichen Höhe der eingesetzten Steuermittel im Beschaffungswesen und der damit verbundenen Risiken auch in Zukunft eine hohe Aufmerksamkeit schenken.
Die Ergebnisse der WEKO-Untersuchung stehen noch aus
Ebenso wird er den weiteren Verlauf der noch nicht abgeschlossenen WEKO-Untersuchung gegen die betroffenen Unternehmen in der Moesa aufmerksam verfolgen und bei Vorliegen der Untersuchungsergebnisse allfällig erforderliche rechtliche Schritte des Kantons prüfen.