Gastronomie

Herausforderungen und Lösungen für die Churer Gastronomie

Stadt Chur
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Chur,

Am 5. Mai 2020 hat der schweizerische Gastronomieverband GastroSuisse das Schutzkonzept für die Gastrobranche veröffentlicht.

Stadt Chur
Blick über die Stadt Chur mit den Zwillingshochhäusern. - Keystone

Der Entscheid des Bundes vom 29. April 2020 zur Öffnung von Restaurants- und Barbetrieben kam überraschend. Umso mehr waren alle Akteure gefordert, in dieser kurzen Reaktionszeit Vorbereitungen zu tätigen.

Die Stadtpolizei Chur hat sich in enger Absprache mit dem Kanton Graubünden und dem Gastronomieverband auf die Öffnung vorbereitet und ist bereits mit Hochdruck daran, die Gastwirtschaftsbetriebe in allen Belangen zu informieren und zu unterstützen.

Die Stadt Chur favorisiert das Maskentragen im Service

Ab Montag dürfen – unter Einhaltung der Bestimmungen des Schutzkonzeptes – sämtliche Gastwirtschaftsbetriebe ihre Türen wieder öffnen. Das Schutzkonzept von GastroSuisse schreibt den Betrieben aber diverse Schutzmassnahmen vor, wie zum Beispiel maximal 4 Personen aus derselben Gästegruppe an einem Tisch oder eine Abstandsregelung von 2 Metern zwischen den Tischen.

Für alle Gastwirtschaftsbetriebe gilt: Essen und Getränke werden sitzend eingenommen, der stehende Aufenthalt an einer Stehbar oder an Stehtischen ist nicht erlaubt. Bei jedem Restaurantbesuch müssen die Gäste ihren Namen und ihre Telefonnummer angeben, wer dazu nicht bereit ist, dem kann das Lokal den Zutritt verweigern.

Eine Maskentragpflicht für Mitarbeitende in Gastwirtschaftsbetrieben ist laut dem Schutzkonzept von GastroSuisse nicht vorgesehen, der Branchenverband empfiehlt jedoch das Tragen von Masken, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Stadt Chur möchte diese Empfehlung noch verstärken, indem sie den ausdrücklichen Wunsch äussert, dass die Churer Gastrobetriebe die Masken für das Personal einführen. Dies insbesondere bei der Zubereitung und dem Service von Speisen.

Eine erneute Schliessung der Betriebe verhindern

Die Stadt Chur hat, analog zu den Detailhändlern und den Coiffeuren, den Gastwirtschaftsbetrieben eine auf ihre Branche angepasste Selbstdeklaration gesandt. Auf dieser Selbstdeklaration können die Betriebe alle Massnahmen ankreuzen, die sie in Ergänzung zu den Vorgaben des Branchenverbandes bereit sind, umzusetzen.

Die Stadt Chur ist davon überzeugt, dass dies das Vertrauen der Gäste in den jeweiligen Betrieb stärken wird. Essenziell ist aber auch: Die Umsetzung von genügend Massnahmen sorgt dafür, dass sich weniger Personen anstecken.

So kann eine erneute Verschärfung der Massnahmen verhindert werden. Im Endeffekt tragen so die Gastronomiebetriebe mit der konsequenten Einhaltung der Schutzmassnahmen dazu bei, dass ihr Lokal weiterhin geöffnet bleiben kann.

Mit dem Verwenden der Selbstdeklaration, davon ist die Stadt überzeugt, werden andere Betriebe ebenfalls dazu animiert, was schliesslich positive Auswirkungen auf die gesamte Branche haben kann. Der Selbstdeklaration sind wiederrum ein Manual mit praktischen Hinweisen sowie der «ChurCheck» beigelegt.

Erweiterung von Aussengastwirtschaften und längere Öffnungszeiten in Arbeit

Die konsequente Umsetzung all dieser Schutzmassnahmen führt dazu, dass die Gastronomiebetriebe zum Teil grosse Einbussen verschmerzen müssen. Je nach Lokal werden ein Drittel bis die Hälfte der Gäste wegfallen.

Die Stadt Chur ist sich dieses Problems bewusst und möchte wo immer möglich das Gewerbe in der Corona-Krise unterstützen. Aus diesem Grund sind zwei «Corona-Massnahmen» in Arbeit. Einerseits wird geprüft, für die Dauer der Corona-Krise eine Erweiterung der Aussengastwirtschaften zu ermöglichen. Betriebe können so einen Teil ihrer Einbussen mit hinzukommenden Sitzplätzen kompensieren.

Bei der zweiten «Corona-Massnahme» geht es um die Öffnungszeiten der Aussengastwirtschaften in der Altstadt. Bis anhin waren diesbezüglich die Altstadtgastwirtschaften gegenüber den übrigen Betrieben benachteiligt.

Die Stadt Chur arbeitet nun an einer Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Altstadtgastwirtschaften um eine Stunde an die der übrigen Betriebe anzugleichen.

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