Das Verwaltungsgericht Graubünden geht nicht auf die im Rahmen der Abstimmung «Baugesellschaft City West» eingereichte Beschwerde ein. Der Stadtrat atmet auf.
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Die Stadt Chur im Kanton Graubünden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Stadt Chur mitteilt, nahm die Stimmbevölkerung der Stadt Chur am 9. Juni 2024 die Abstimmungsvorlage «Baugesellschaft City West; Entwicklungsgebiet Chur West, Grundstück Nr. 5080 (Nr. 7002); Neuvergabe im Baurecht» mit 5869 Ja- zu 5713 Nein-Stimmen an.

Beschwerde bei Verwaltungsgericht

Am 7. Juni 2024 wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Darin wurde beantragt, die Abstimmung für ungültig zu erklären.

Die Beschwerde begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Stimmbürgerschaft aus Gründen von nicht abgesicherten und widersprüchlichen Angaben, falscher Berechnungen und intransparenten Ausführungen in der im Mai 2024 versandten Abstimmungsbotschaft die Möglichkeit einer objektiven Meinungsbildung verwehrt gewesen sei.

Die Stadt Chur entgegnete, dass die Beschwerde zurückzuweisen sei, da die gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdefrist von zehn Tagen nicht eingehalten wurde. Sie müsse zudem auch aus materieller Sicht abgewiesen werden.

Obwohl man punktuelle Ungenauigkeiten einräumte, hätten die aufgeführten Mängel den Wählerwillen nicht unzulässig beeinflusst. Diese seien – gesamthaft betrachtet – von untergeordneter Bedeutung und nicht erheblich genug, um den Ausgang der Abstimmung beeinflussen zu können.

Gericht geht nicht auf Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht Graubünden tritt nicht auf die Beschwerde ein. Es stützt sich dabei auf die Argumentation der Stadt Chur mit dem Hinweis, dass die Beschwerde formell zu spät eingereicht worden sei, obgleich die Mängel vom Beschwerdeführer bereits im Vorfeld der Abstimmung beim Gemeinderat vorgetragen worden seien.

Stadtrat erleichtert

Der Stadtrat nimmt den Gerichtsentscheid zur Kenntnis und zeigt sich erleichtert, dass aufgrund dessen die Abstimmung definitiv als gültig erklärt werden kann.

Mit diesem Entscheid wird der Weg geebnet, im Stadtteil Chur West dem akuten Wohnungsmangel entgegenzutreten und den westlichen Stadtteil mit einer Residenz für ältere Menschen aufwerten zu können.

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