Besitzerin will geliebten Hund nicht einschläfern - Tierquälerei!
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 46-Jährige aus dem Bezirk Dielsdorf (ZH) musste wegen Tierquälerei vor Gericht.
- Trotz ärztlicher Anweisung weigerte sie sich, ihre gelähmte Hündin Luna einzuschläfern.
- Ihren zweiten Hund, Tobi, liess sie nicht behandeln, obwohl er unter Zahnstein litt.
Die 46-jährige Besitzerin eines Yorkshire-Terriers namens Luna stand vor Gericht wegen Vorwürfen der Tierquälerei. Bei der Hündin wurde Ende 2021 eine Lähmung festgestellt.
Trotz mehreren Ratschlägen von Tierärzten weigerte sich die Besitzerin aus Weissrussland, Luna einschläfern zu lassen. Die Behörden mussten Luna im Januar 2022 schliesslich einschläfern, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.
Sie habe ihre Hunde immer an erster Stelle gestellt, so die Besitzerin im Gerichtssaal. Auch habe sie Luna versprochen, dass sie bis zu ihrem letzten Atemzug bei ihr bleibe. Diesem Versprechen konnte sie leider nicht getreu werden.
Weigerung trotz wiederholter Empfehlung
Luna begann Anfang Dezember 2021 unsicher auf den Beinen zu stehen. Ihre Halterin ging mit ihr zum Tierarzt in Deutschland, wo eine Lähmung diagnostiziert wurde. Trotz wiederholter Empfehlungen des Arztes zur Einschläferung weigerte sich die Frau beharrlich.
Mitte Januar 2022 griff das Veterinäramt ein und nahm Luna aus der Wohnung in Dielsdorf ZH mit, um sie einzuschläfern. Dort fanden sie einen weiteren Hund namens Tobi, der unter massivem Zahnstein litt und sofort behandelt werden musste.
Haben Sie einen Hund?
Der Richter wollte von der Frau wissen, weshalb sie die Anweisung des Arztes nicht befolgt hatte. Darauf antwortete die Weissrussin: «Luna hatte immer guten Appetit und hat sogar gepiepst, wenn sie urinieren musste. Sie hat also doch etwas gespürt».
Sie behauptete auch, dass der Rat des Arztes zur Euthanasie nicht dringlich gewesen sei. «Man hat mir bloss geraten, mich mit dem Einschläfern auseinanderzusetzen», so die 46-Jährige.
Ihr Anwalt argumentierte, dass seine Mandantin immer auf eine genaue Diagnose gehofft habe. Sie hatte Angst vor einem vorschnellen Einschläfern. Ihr Verteidiger verlangte einen Freispruch: «Sie handelte vielleicht objektiv falsch, wollte aber subjektiv das Beste für die Hunde», sagte ihr Verteidiger.
Das Urteil
Der Richter stellte fest, dass die Liebe der Frau zu ihren Tieren sie blind gemacht habe. Er verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 500 Franken wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz im Fall von Luna.
Für den Fall von Tobi wurde die Weissrussin zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 4200 Franken muss sie selbst tragen.