Betreibern einer Pferdepension wurde vorgeworfen, sie hätten die Pflege der Stute bis zum Eintreffen des Arztes vernachlässigt. Sie wurden verurteilt.
Pferd
Ein Pferd ist gestorben. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober 2022 kam es zu einem tragischen Vorfall in einer Pferdepension.
  • Ein Ehepaar im Zürcher Weinland wurde nun wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt.
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Ein Ehepaar, das eine Pferdepension im Weinland betreibt, wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen fahrlässiger Tierquälerei und vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Die «NZZ» berichtet, dass sie die Strafbefehle akzeptiert haben.

Was ist passiert: Eine 33-jährige sehschwache Stute verunglückte im Oktober 2022 tödlich. Die Besitzerin hatte dieses und ein weiteres Pferd einen Monat zuvor der Pension anvertraut.

Jeden Morgen um acht Uhr wurden die Tiere von der Betreiberin aus den Stallungen gelassen. Sie sollten auf einer Weide vom Ehemann in Empfang genommen werden. Einige Pferde mussten jedoch den Weg zur Weide selbst finden.

Fatales Missverständnis führt zum Tod eines Pferdes

Ende Oktober gerieten zwei dieser selbstständigen Vierbeiner auf eine offene Weide mit diversen Fahrzeugen und Anhängern. Die Betreiberin versuchte, ihnen den Weg abzuschneiden und mit ihnen zu kommunizieren – doch das war für die Stute zu viel Stress.

Sie erschrak, stiess beim Abdrehen des Kopfes massiv an die Kante eines Kipp-Anhängers und fiel mit einer schweren Schädelverletzung zu Boden. Anstatt sofort den Tierarzt zu rufen, kontaktierte die Frau zunächst die Pferdebesitzerin.

Als der Tierarzt eine Stunde später eintraf, musste er das schwer verletzte Tier einschläfern. Den Betreibern wurde vorgeworfen, sie hätten die Pflege der Stute bis zum Eintreffen des Arztes vernachlässigt. Zudem soll ihr Hund das am Boden liegende Pferd mehrfach bedrängt haben.

Strafe für fahrlässige Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen

Die Anklageschrift enthielt neun fahrlässige Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen. Der 63-jährige Landwirt und seine 65-jährige Ehefrau wurden jeweils zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 75 Franken verurteilt – insgesamt also 12'000 Franken.

Diese Strafe gilt für eine verlängerte Probezeit von drei Jahren aufgrund eines Wiederholungsfalls. Hinzu kommen Bussgelder und Gerichtsgebühren in Höhe von insgesamt 4'400 Franken.

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