Dienstleistungen im Nebenamt in Wangen-Brüttisellen
In Wangen-Brüttisellen sollen die Entschädigungen für Dienstleistungen im Nebenamt auf die neue Amtsperiode leicht erhöht werden.
Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert, wurden die heutigen Richtlinien über die Entschädigungen für Dienstleistungen im Nebenamt mit Beschluss vom 19. September 2016 festgesetzt und mit Beschluss vom 10. Dezember 2018 letztmals ergänzt. In Bezug auf die Erneuerungswahlen und die Wahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2022 bis 2026 wurde betreffend die Entschädigungshöhe eine Kurzumfrage bei den Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Vergleich zeigt, dass die Entschädigungspauschale in Wangen-Brüttisellen eher tief ist. Die Entschädigung soll auf die neue Amtsperiode leicht erhöht und der Wahlbüroentschädigung der umliegenden Gemeinden angepasst werden. Der Gemeinderat erachtet die Anpassung des Stundenansatzes von 29 Franken auf 35 Franken für die Wahlbüromitglieder als sinnvoll und gerechtfertigt. Die Richtlinien über die Entschädigungen für Dienstleistungen im Nebenamt werden ergänzt und der aktuellen Teuerung angepasst. Sie treten per 1. Juli 2022 in Kraft.