Dübendorf digitalisiert Baubewilligungsverfahren
Ab 1. März 2025 wird in Dübendorf das Baubewilligungsverfahren vollständig digital. Papiergesuche gehören der Vergangenheit an, alle Anträge laufen online.
Wie die Stadt Dübendorf informiert, stellt sie ab dem 1. März 2025 auf das vollständig digitale Baubewilligungsverfahren um. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Baugesuche über die digitale Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Papierunterlagen und der postalische Versand gehören damit dank neuer Rechtsgrundlagen endgültig der Vergangenheit an und werden nicht mehr entgegengenommen.
Mit den am 23. Oktober 2023 vom Kantonsrat verabschiedeten und am 1. April 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurden die Grundlagen für das vollständig digitale Verfahren geschaffen. Seither haben Baugesuchstellende die Möglichkeit, ihre Anträge digital und ohne zusätzlichen Papiersatz einzureichen.
Diese Neuerung hat in Dübendorf schnell Anklang gefunden und die Zahl der digitalen Einreichungen steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung bestätigt die Entscheidung der Stadt Dübendorf, das Baubewilligungsverfahren vollständig zu digitalisieren.
Flexibilität und Transparenz durch Digitalisierung
Die Einführung des digitalen Baubewilligungsverfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemässen und umweltfreundlicheren Verwaltung. Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr.
Diese Umstellung ermöglicht eine flexiblere Bearbeitung der Gesuche, ein elektronisches Unterzeichnen der Unterlagen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten jederzeit auf den neuesten Stand zugreifen können. Auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen sind nun bequem und ausschliesslich elektronisch möglich. Dadurch entfällt die Bindung an die Öffnungszeiten der Behörde.