Wil ZH: Ein zweiter Wahlgang für die Kirchgemeinde
Wie die Gemeinde Wil ZH mitteilt, wird der zweite Wahlgang für ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege auf den Sonntag, 15. Mai 2022, angesetzt.

Der Gemeinderat Wil ZH als wahlleitende Behörde ordnet gestützt auf § 84 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) einen zweiten Wahlgang an.
Der zweite Wahlgang für ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege wird auf den Sonntag, 15. Mai 2022, angesetzt. Es gelangt ein leerer Wahlzettel sowie ein Beiblatt zur Anwendung.
Entscheidend ist das relative Mehr. Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach der Kirchenordnung (Artikel fünf der Kirchgemeindeordnung). Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen.
Info für Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Dienstag, 5. April 2022, beim Gemeinderat Wil ZH schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren, und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname sowie der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Es ist das offizielle Formular (Wahlvorschlag) zu verwenden, welches bei der Gemeindeverwaltung Wil ZH bezogen werden kann oder online zur Verfügung steht.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen (von der Veröffentlichung an gerechnet) schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.