Gemeindeversammlung Herznach-Ueken bewilligt erste Budgets
Die ersten Budgets 2023 der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken sind genehmigt. Die neue Gemeinde startet mit einem Steuerfuss von 110 Prozent.

Wie die Gemeinde Herznach-Ueken berichtet, schliesst das am 18. November 2022 von 60 Stimmberechtigen genehmigte Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde Herznach-Ueken mit einem Defizit von 28'300 Franken ab.
Die Ortsbürgergemeinde hat neu 301 Stimmberechtigte.
Ab 1. Januar 2023 wird der Forstbetrieb als selbstständige Gemeindeanstalt mit eigener Jahresrechnung geführt.
Das Vermögen der Ortsbürgergemeinde liegt Ende 2022 bei 1,14 Millionen Franken
In der Investitionsrechnung sind die mutmasslichen Kosten für den Vita Parcours sowie der Beitrag an die neue Forstanstalt abgebildet.
Die neue Ortsbürgergemeinde wird Ende 2022 ein Vermögen 1,14 Millionen Franken haben.
Der neuen Gemeindeordnung wurde zugestimmt
220 anwesende Stimmberechtigte stimmen der neuen Gemeindeordnung mit grosser Mehrheit zu.
Über die «Verfassung» muss obligatorisch auch an der Urne abgestimmt werden.Die neue Einwohnergemeinde hat insgesamt 1742 Stimmberechtigte.
Das Entsorgungsreglement mit einheitlichen Entsorgungsgebühren wird deutlich genehmigt.
Die Gebühren insgesamt bleiben im bisherigen Rahmen. 2023 werden Gebührensäcke eingeführt. Für Betriebe gibt es neu keine Grundgebühr mehr.
Wer sein Baugesuch online einreicht, wird zukünftig Kosten sparen
Die Stimmberechtigen genehmigen auch das neue Gebührenreglement für Baugebühren mit ebenfalls einheitlichen Gebühren.
Wer sein Baugesuch künftig über digitale Plattformen einreicht, wird mit einem Rabatt von 20 Prozent belohnt.
Das Reglement zur Erschliessungsfinanzierung wurde abgelehnt
Das Erschliessungsfinanzierungsreglement, welches unter anderem die Anschluss- und Verbrauchsgebühren beinhaltet, wird knapp zurückgewiesen.
Der Gemeinderat wird das Reglement überarbeiten und neu vorlegen müssen.
Eine Konsequenz der Rückweisung ist, dass in den Ortsteilen Ueken und Herznach 2023 bis auf Weiteres unterschiedliche Anschluss- und Wasser-sowie Abwassergebühren zu verrechnen sein werden.
Neue Gemeinderatshonorare
Die Gemeinderatshonorare werden neu angepasst, der Gemeindepräsident wird mit 20'000 Franken, der Vizepräsident mit 15'000 Franken und die Mitglieder des Gemeinderates mit je 12'000 Franken pro Jahr entschädigt.
Hinzu kommen Pauschalspesen von 1'200 Franken pro Jahr und Person.
Budget der Einwohnergemeinde Herznach mit Aufwandüberschuss von 149’500 Franken bewilligt
Die Stimmberechtigten stimmen auch dem ersten Budget der Einwohnergemeinde Herznach mit einem Aufwandüberschuss von 149’500 Franken mit grosser Mehrheit zu.
Der Steuerfuss wird neu auf 110 Prozent festgelegt.
Das Defizit entspricht praktisch den 2023 erwarteten einmaligen Restkosten für die Umsetzung der Fusion.
Unterschiedliche Wasserpreise in Herznach und Ueken
Der Saldo der «Wasserkasse» kann aktuell nicht mehr präzis beziffert werden, da die neue Gemeinde nicht die neue Wassergebühr von zwei Franken pro Kubik im Zusammenhang mit der Rückweisung des Erschliessungsfinanzierungsreglements per Anfang 2023 einführen kann.
Herznach wird weiter einen Wasserpreis von 80 Rappen, Ueken von 1,50 Franken rechnen müssen.
Die Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 70'200 Franken ab.
Das ist vor allem auf einmalige Kosten und den höheren Beitrag an den Abwasserverband zurückzuführen.
Die Abfallgebüren bleiben gleich
Die Abfallbewirtschaftung schliesst ebenfalls mit einem etwas höheren Defizit von 20'000 Franken ab.
Da keine grösseren Investitionen geplant sind und noch genügend Kapital in dieser Spezialfinanzierung vorhanden ist, drängt sich keine Gebührenanpassung auf.
Strompreise in Ueken und Herznach steigen an
Ertrag und Kosten der Elektra Ueken steigen merklich, dies hängt mit höheren Strompreisen zusammen.
Der Ortsteil Herznach wird von der AEW versorgt, in Ueken weiter von einer eigenen Elektra.
Die Strompreise in den Ortsteilen liegen nicht wesentlich auseinander, die Strompreise Ueken liegen etwas den Herznacher Preisen, die Differenz ist nicht allzu hoch.
Das Personalreglement der neuen Gemeinde wurde genehmigt
Das Personalreglement der neuen Gemeinde entspricht weitgehend den Reglementen der Gemeinden Herznach und Ueken und wurde lediglich redaktionell angepasst.
Die Gemeindeversammlung genehmigt dieses Reglement ohne Gegenstimme.
Im Rahmen des letzten Traktandums der Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat über die laufenden Projekte und den Stand über die Umsetzungsarbeiten.
Die Beschulung von Dritt- und Viertklässlern ausserhalb der Ortsteile ist weiterhin möglich
Mit einem Überweisungsantrag wird gefordert, dass der im August 2021 von den Gemeindeversammlungen Ueken und Herznach genehmigte Vertrag angepasst werden soll.
Es soll darauf verzichtet werden, dass Dritt- und Viertklässler ausserhalb der Ortsteile, in welchen sie wohnen, beschult werden.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.