Herznach-Ueken: Elektra stellt Messeinrichtungen für Solarstrom um
Wie die Gemeinde Herznach-Ueken mitteilt, ist die Elektra Ueken bis November 2027 verpflichtet, 80 Prozent der Messeinrichtungen auf Smartmeter umzustellen.

Gemäss der aktuellen Stromgesetzgebung ist es im Grundsatz möglich, dass Erzeuger von Solarstrom diesen nicht an die Elektra Ueken sondern an Drittabnehmer liefern.
Das gültige Elektrareglement Ueken widerspricht diesem übergeordneten Recht nicht.
Eine allfällige HKN-Vergütung der Elektra Ueken an den privaten Erzeuger entfällt, sobald die Lieferung von Solarstrom nicht mehr an die Elektra erfolgt und falls ein entsprechender Vertrag überhaupt abgeschlossen wurde.
Umstellung auf Smartmeter
Bis November 2027 ist die Elektra verpflichtet, 80 Prozent der Messeinrichtungen auf Smartmeter umzustellen.
Für Erzeugeranlagen (beispielsweise Fotovoltaikanlagen), die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, hat der Erzeuger die Material-, Installations-, Umstellungskosten und das Einrichten der Messeinrichtungen für den SDAT-Versand der Daten an Dritte zu übernehmen.
Die Lieferung des passenden Smartmeters und die Kosten der wiederkehrenden Datenlieferungen an Dritte gehen zulasten der Elektra Ueken.