Herznach-Ueken ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Herznach-Ueken schreibt, werden die Strassenanstösser aufgefordert, Bäume und Hecken auf die vorgeschriebenen Abstände zurückzuschneiden.
Entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind Bäume, Hecken, Pflanzen und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstückgrenze zu erfolgen.
Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenrand bis auf 2,50 Meter Höhe, über Strassen bis 4,50 Meter freigehalten werden.
Grundeigentümer werden informiert
Die Rechtsgrundlagen sind im Baugesetz (Paragrafe 109 bis 111) beziehungsweise in der kantonalen Bauverordnung (Paragraf 42) zu finden.
Der Unterhaltsbetrieb wird in den nächsten Tagen und Wochen allen Grundeigentümern, deren Pflanzen nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zurückgeschnitten sind, eine Aufforderung in den Briefkasten legen.
Die Grundeigentümer sind gebeten, die auf dem Blatt vermerkte Frist einzuhalten.
Andernfalls riskieren sie, dass der Rückschnitt durch den Unterhaltsbetrieb, auf Kosten des Verursachers, erfolgt.