Herznach und Ueken bitten um Einhalten der Ruhezeiten
Wie die Gemeinde Herznach-Ueken mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.

In Anlehnung an das Polizeireglement gelten in den Gemeinden Herznach und Ueken folgende Ruhezeiten: In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12 bis 13 Uhr untersagt.
Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22 bis 6.30 Uhr verboten. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Zulässig sind nicht aufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.