Abstimmung am 19. Mai 2019

Gemeinde Herisau
Gemeinde Herisau

Herisau,

Die nächste Abstimmung in der Gemeinde Herisau findet am 19. Mai 2019 statt.

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Eidg. Abstimmungsvorlagen

- Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

- Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

Anzahl Stimmberechtigte: 10'525

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Formulierung: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?

Beschreibung: Das Gesetz will ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Dafür gibt es andere Steuerprivilegien für Unternehmen, unter anderem sind dies Steuerabzüge im Bereich Forschung und Entwicklung. Die steuerlichen Massnahmen führen zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.

Umzsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

Formulierung: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie annehmen?

Beschreibung: Das Gesetz sieht neu eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Die Schweizer Polizei erfährt so einfacher, wem im Ausland aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde. Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen sind vorgesehen. Sturmgewehre können jedoch weiterhin direkt von der Armee übernommen werden und auch die übrigen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass das traditionelle Schweizer Schiesswesen beibehalten werden kann.

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