St. Gallen: Gegenvorschlag zur Initiative «Starke AR Gemeinden»
Es gibt einen Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative «Starke AR Gemeinden». Gemeindepräsidien orten erheblichen Erklärungs- und Erläuterungsbedarf.

Es ist unbestritten, dass die Frage der Kantons- und Gemeindestrukturen ergebnisoffen und zeitnah diskutiert werden soll. Die Gemeindepräsidien stellen sich denn auch nicht gegen Gemeindefusionen. Wie der Regierungsrat aber selbst festhält, stellt der Gegenvorschlag zur Initiative «Starke AR Gemeinden» mit nur noch vier Gemeinden im Kanton eine radikale Lösung dar.
Viele Fragen bleiben seitens des Kantons unbeantwortet. Ein Entscheid ohne vertiefte Grundlagen wäre unseriös und unverantwortlich.
Die Ausserrhoder Gemeindepräsidien haben bereits 2018 öffentlich kommuniziert, dass sie sich einstimmig für eine Streichung der namentlichen Nennung der Gemeinden in Art. 2 der Kantonsverfassung aussprechen.
Damit sollte insbesondere die Möglichkeit für Gemeindefusionen geschaffen, bzw. erleichtert werden. Eine so radikale Lösung wie der Gegenvorschlag des Regierungsrates kann nun nicht unreflektiert bleiben.
Fachlicher Anstoss zu einer fundierten Diskussion
Die Gemeindepräsidienkonferenz erachtet eine fundierte und breite Diskussion der Optimierung der Gemeindestrukturen als zwingend notwendig. Viele Fragen bleiben bei den zwei Vorlagen, die zur Abstimmung gebracht werden sollen, aber unbeantwortet.
Insbesondere ist weder die Nachvollziehbarkeit des Gegenvorschlags noch die Beurteilung der gesamtheitlichen Auswirkungen gegeben. Für die Diskussion und Entscheidungsfindung braucht es zwingend mehr Informationen und Begründungen.
Die Gemeindepräsidienkonferenz hat mit der Beratungsgesellschaft BDO AG die zu beantwortenden Fragen aufbereitet. Diese wurden dem Regierungsrat und auch dem Kantonsrat zur Verfügung gestellt. Damit will die Gemeindepräsidienkonferenz einen konstruktiven und fundierten Beitrag für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema leisten.
Die politische Organisation auf kommunaler Stufe ist für die Gemeindepräsidienkonferenz von weitreichender Wichtigkeit, und dies nicht erst seit der Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» oder dem vorliegenden Gegenvorschlag des Regierungsrates. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Gemeinden als Betroffene mit ihren Überlegungen und Fragen in die Diskussion einbringen.
Erheblicher Erklärungs- und Erläuterungsbedarf
Der Regierungsrat wendet sich mit dem Gegenvorschlag völlig von der bisher eingenommenen Haltung ab, wonach Fusionen von den Gemeinden kommen müssten. Weshalb dieser Sinneswandel erfolgt, ist nicht ersichtlich. Eine nachvollziehbare Konklusion aus den früheren und heutigen Erkenntnissen und Einschätzungen fehlt. Die fast ausschliessliche Fokussierung auf die finanziellen Auswirkungen - und dabei insbesondere auf die Steuerfüsse - greift dabei viel zu kurz.
Die Schlüsselfrage ist, welche Motivation bzw. Vision der Regierungsrat vom zukünftigen Kanton Appenzell A.Rh. und seinen Gebietseinheiten hat und mit welchen Massnahmen und Mitteln sich diese Vision erreichen lässt.
Ungeachtet ob verordnete oder selbstbestimmte Veränderungen angestrebt werden, es muss das Ziel sein, dass der Kantonsrat und am Schluss die Bevölkerung sich der Konsequenzen, Chancen und Risiken bewusst sind. Dies umfassend und transparent aufzuzeigen ist eine Pflicht.
Für einen Entscheid sind noch zu viele Fragen offen
Die Gemeindepräsidienkonferenz will mit ihrem Beitrag einer vertieften Auseinandersetzung und Diskussion eine echte Chance geben. Für einen Entscheid sind noch zu viele Fragen offen und bedürfen einer vorgängigen Klärung, damit sich die Stimmbürger der Konsequenzen, Chancen und Risiken bewusst sind.
Dafür braucht es die Bereitschaft der Regierung und des Kantonsrates innezuhalten und das Geschäft zurückzunehmen oder zurückzuweisen, mit dem Auftrag, einen umfassenden Planungsbericht zu erarbeiten.