Kulturvereine können bis zum 30. November 2024 Unterstützungsbeiträge beantragen. Das Kulturförderungsgesetz wertschätzt das Vereinsengagement in Ilanz/Glion.
Kirche in Ilanz.
Kirche in Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, erweitert das Kulturförderungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, den Kreis der Kulturvereine, die um eine Unterstützungsleistung nachsuchen können. Damit werden das grosse soziokulturelle Engagement der Vereine und ihr Beitrag zur Lebensqualität und Integration in allen Fraktionen wertgeschätzt.

Jährliche Grundbeiträge können Vereine beantragen, welche regelmässige Aktivitäten für ihre Mitglieder anbieten sowie Aktivitäten, welche öffentlich zugänglich sind. Folgende Vereine und kulturelle Gruppierungen können Gesuche einreichen: Chöre, Musikgesellschaften, Theatergruppen, Frauenvereine, Jugendverein, Troccas-Vereine, ausländische Kulturvereine sowie weitere Trägerschaften.

Gemäss Art. 1 Abs. 4 lit. a. der Kulturförderungsverordnung müssen Vereine und kulturelle Gruppierungen bis zum 30. November 2024 ein schriftliches Gesuch einreichen, um im Folgejahr den jährlichen Grundbeitrag zu erhalten. Die weiteren Bestimmungen betreffend Unterstützung sind hier einsehbar.

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