Ilanz/Glion

Leerstehende Wohnungen in Ilanz/Glion sind zu melden

Nau.ch Lokal
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Surselva,

Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, sind die Einwohner verpflichtet, ihre leerstehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser bis zum 31. Mai 2023 zu melden.

Altstadt von Ilanz.
Altstadt von Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Bundesstatistikgesetz (BstatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.

Danach ist die Mitarbeit an der Zählung für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni 2023) unbesetzt, aber bewohnbar sind und entweder für mindestens drei Monate zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden.

Die Wohnungen sind bis Ende Mai 2023 zu melden

Mitzuzählen sind Ferien- oder Zweitwohnungen beziehungsweise -häuser, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per 1. Juni 2023 leer stehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser haben, sind verpflichtet, dies bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2023, telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Die Kontaktinformationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Ilanz/Glion.

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