Bolligen: Urnengang im März 2022
Bolligen führt einen Urnengang zum Budget 2022 zusammen mit den kantonalen Wahlen am 27. März 2022 durch.
Gestützt auf Art. 11 a der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Bolligen vom 3. Juni 2003 wurde frist- und termingerecht gegen den Versammlungsbeschluss vom 14. Dezember 2021 zum Budget 2022 (Trakt. 2) das Referendumsbegehren eingereicht.
Die Prüfung ergab, dass sich auf den Unterschriftenbögen 446 gültige Unterschriften von in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten befinden. Damit wird das Kriterium von mindestens 200 gültigen Unterschriften erfüllt.
Bolligen verfügt derzeit über kein gültiges Budget
Es wird festgestellt, dass das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Da die Gemeinde Bolligen derzeit über kein gültiges Budget verfügt, hat der Gemeinderat angeordnet, den Urnengang zu dieser Vorlage raschmöglichst, das heisst bereits zusammen mit den kantonalen Wahlen am 27. März 2022, durchzuführen.
Aus diesem wichtigen Grund werden allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zur Gemeindeabstimmung zusammen mit dem Stimmzettel und der Ausweiskarte separat zugestellt.