Neue Hundegesetzgebung in Lichtensteig

Der Kanton hat ein neues Hundegesetz erlassen, welches ab 1. Januar 2020 zur Umsetzung gelangt.

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Symbolbild - Keystone

Gemäss der neuen Verordnung haben die Gemeinden neu einen Beitrag an den Kanton zu entrichten. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, zwei unterschiedliche Tarife zu erheben für den ersten und jeden weiteren Hund.

Überdies hat die Gemeinde erstmals die Vollkosten erhoben für den Aufwand für das Hundewesen. Das Gesetz lässt einen Tarif zu von Fr. 60 bis Fr. 200 pro Hund.

Der Beitrag liegt in Lichtensteig in Zukunft bei Fr. 100 pro Hund, damit lassen sich die Gemeindekosten für die Hunde mehr oder weniger decken (Hundesäcke, Robidogs, Leerungen, Entsorgung, Verwaltungsaufwand).

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