Kriens

Stadtrat Kriens beantragt fünf Nachkredite fürs Budget 2023

Nau.ch Lokal
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Kriens,

Wie die Gemeinde Kriens schreibt, hält der Finanzvorsteher die beantragten Nachkredite für verantwortbar. Der Budgetrahmen würde trotzdem eingehalten.

Stadtverwaltung Kriens
Die Stadtverwaltung von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Frühsommer 2022 musste die Stadtverwaltung Kriens die Zahlen für das Budget 2023 zusammentragen.

Im Spätherbst wurde das Budget 2023 vom Einwohnerrat gutgeheissen. Geordnet nach 17 Globalbudgets wird festgelegt, welche Projekte die Stadt im Jahr 2023 umsetzen wird.

Die Grundsätze der Rechnungslegung geben vor, dass Abweichungen in der Planung in erster Linie durch interne Kompensationen zu erfolgen haben.

Ist das nicht möglich oder nicht verhältnismässig, sind beim Einwohnerrat Nachtragskredite zu beantragen.

Nachtragskredit für fünf Globalbudgets

Für fünf solcher Globalbudgets beantragt der Stadtrat jetzt einen Nachtragskredit.

«Aus Sicht des Stadtrates ist die Dringlichkeit in allen fünf Fällen gegeben», sagt Finanzvorsteher Roger Erni.

«Es werden wichtige Projekte mit hoher Dringlichkeit angepackt oder abgeschlossen.

Die Umsetzung ist auch finanzpolitisch zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar, da wir heute bereits wissen, dass wir den bewilligten Budgetrahmen auch dann einhalten werden, wenn das Parlament die Nachtragskredite bewilligt.»

Erster Nachtragskredit ist für den Abschluss des Hochwaldhütten-Verfahrens

Die Stadt möchte die noch pendenten Fälle bei den Hochwaldhütten mit einem externen juristischen Dienstleister erledigen.

Nach einem Bundesgerichtsurteil musste die Stadt 88 Besitzende von Waldhütten im Krienser Hochwald verpflichten, für unbewilligte Bauarbeiten an ihren Hütten ausserhalb der Bauzone nachträgliche Baubewilligungen einzuholen.

Die Abwicklung erwies sich als deutlich aufwendiger als ursprünglich gedacht, weil nach den ordentlichen Bewilligungsverfahren in vielen Fällen auch juristische Verfahren folgten.

Der Nachtragskredit umfasst 200'000 Franken und soll für zusätzliche Ressourcen eingesetzt werden, um die noch offenen Fälle zeitnah abzuschliessen.

100'000 Franken für den Hochwasserschutz

Rund 100'000 Franken beträgt der Nachtragskredit für den Hochwasserschutz entlang der Krienser Wasserläufe.

Die Starkniederschlagsereignisse in jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass in Kriens mehr Aufwand betrieben werden muss als bisher.

Es geht darum, dass Bachläufe und Infrastruktur (Geschiebesammler) regelmässig auch für kurzfristig anfallende grössere Wassermengen vorbereitet werden.

Allein im Jahr 2022 haben Starkniederschläge in Kriens Schäden in Höhe von über einer Million Franken verursacht.

Stadt Kriens will den Veloverleih «Nextbike» ausbauen

Die Stadt Kriens will das System mit kurzfristig mietbaren Velos (Nextbike) auf dem Stadtgebiet als wichtigen Beitrag zu einer klimafreundlichen Mobilität weiter fördern.

In diesem System, das ursprünglich von der Stadt Luzern initiiert worden war, kam es unlängst zu Änderungen.

Kern der Änderungen nach der Übernahme durch einen deutschen Verleiher ist, dass das Verleihsystem in der Stadt Kriens nicht mehr kostenlos ist.

Um das System für Menschen in Kriens nach wie vor zu den gewohnt attraktiven Konditionen anbieten zu können und um das Nextbike-Netz Richtung Obernau auszubauen, braucht die Stadt zusätzliche finanzielle Mittel in der Grössenordnung von 50'000 Franken.

Notfallpunkte braucht funktionierende Kommunikationsmittel

Die neu eingerichteten Notfalltreffpunkte in der Stadt Kriens müssen mit geeigneten Kommunikationsmitteln (Funkgeräten) ausgestattet werden.

Die ursprünglich zusammen mit der Feuerwehr geplante Beschaffung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Jetzt will die Stadt diese Geräte zusammen mit dem Werkhof beschaffen und rechnet mit Kosten von gegen 30'000 Franken.

Rückstellungen für allfällige Stadtrat-Renten sind nötig

Der Krienser Einwohnerrat setzte eine neue Pensionsordnung rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft.

Wegen der rückwirkenden Inkraftsetzung wurden die finanziellen Auswirkungen des neu geltenden Reglements in den Budgets 2020 und 2021 nicht berücksichtigt.

Rückstellungen für eventuelle Rücktritte oder die Abwahl von Stadträten und für die daraus resultierenden Renten oder Abfindungen wurden gemäss bisher geltender Pensionsordnung nie getätigt.

So wurde nachfolgend ebenfalls versäumt, Rückstellungen für die Budgets 2022 und 2023 vorzusehen. Nun soll der Betrag von 98'058 Franken fürs Budget 2023 bewilligt werden. Ab 2024 werden die entsprechenden Mittel regulär im Budget eingeplant.

Auch die Personalsuche erfordert zusätzliche Mittel

32'000 Franken sollen den Personaldiensten der Stadt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Aufwand in der Besetzung offener Stellen war für die Personaldienste in den letzten Monaten sehr gross.

Für offene Stellen die richtigen Mitarbeitenden zu finden ist angesichts des Fachkräftemangels und des generell ausgetrockneten Personalmarktes aufwendiger als angenommen.

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