Stadtrat Kriens legt Gegenvorschlag zur Veloinitiative vor
Wie die Stadt Kriens mitteilt, soll mit einem Gegenvorschlag zur Initiative die Umsetzung zum Ausbau der Velorouten ermöglicht werden.
Die Stadt Kriens will die Realisierung eines gemeindeübergreifenden, zusammenhängenden Velorouten-Netzes aktiv fördern und an die Hand nehmen.
Der Stadtrat unterstützt dieses Anliegen einer eingereichten Volksinitiative.
Für die Volksabstimmung unterbreitet er dem Einwohnerrat trotzdem einen Gegenvorschlag.
Die Anpassungen der Initiativ-Forderungen sollen eine Umsetzung ermöglichen.
Velo hat enorm an Stellenwert gewonnen
Ein guter und regional koordinierter Ausbau der Velo-Infrastruktur (Velowege, Abstellplätze) ist ein wichtiges Element einer überregionalen Mobilitätsstrategie.
Denn das Velo hat als Nahverkehrsmittel enorm an Stellenwert gewonnen– seit dem Aufschwung der strombetriebenen E-Bikes erst recht.
Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahlen von Velos im Pendler- und Freizeitverkehr stellen deshalb an die Infrastruktur von Städten und Gemeinden ganz neue Anforderungen.
In den Planungsvorgaben der Stadt Kriens sind diese Anforderungen bereits berücksichtigt.
Optimierung der Infrastruktur für den Langsamverkehr
Sowohl das Regelwerk LuzernSüd als auch die Gesamtverkehrsplanung enthalten entsprechende Vorgaben, dass die Optimierung der Infrastruktur für den Langsamverkehr eine wichtige Rolle zukommt.
Und auch in der laufenden Ortsplanungsrevision sind entsprechende strategische Vorgaben enthalten.
Vor diesem Hintergrund begrüsst der Krienser Stadtrat die Volksinitiative von ProVelo grundsätzlich.
Die Luzerner Sektion des Interessenverbandes der Velofahrenden macht sich schweizweit stark für eine Verbesserung der Veloinfrastruktur.
Ausbau des Velohauptroutennetzes
Dazu gehört insbesondere der Ausbau des Velohauptroutennetzes, das Velowegverbindungen getrennt vom anderen Verkehrsteilnehmenden fordert, das überdies koordiniert ist mit Anschlüssen an entsprechende Angebote in Nachbargemeinden.
Dabei sind explizit nicht Velospuren gemeint, sondern eigenständige Velofahrbahnen, welche weitestgehend nur von Zweirädern befahren werden und Zentren sowie wichtige Infrastrukturanlagen miteinander verbinden.
Zur Infrastruktur zählt Pro Velo explizit auch ausreichend viel gedeckte Abstellflächen für Velos, die fahrend erreicht werden können.
Nun hat der Krienser Stadtrat die Behandlung der Initiative im Krienser Einwohnerrat vorbereitet.
Anpassungen sollen Chancen auf Umsetzung erhöhen
An der Dezember-Sitzung wird er dem Parlament einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Wichtig ist ihm dabei die Feststellung, dass die inhaltlichen Forderungen von Pro Velo mit den strategischen und operativen Zielsetzungen der städtischen Verkehrspolitik weitgehend übereinstimmen.
Der Stadtrat hat deshalb für den Gegenvorschlag die inhaltlichen Forderungen der Initiantinnen und Initianten übernommen.
Zwei wesentliche Anpassungen sollen die Chancen auf eine Umsetzung des Initiativ-Anliegens vergrössern.
Gegenvorschlag: Längere Umsetzungsfrist
Die Frist für die Umsetzung soll von 10 Jahren (Initiative) auf 20 Jahre (Gegenvorschlag) verlängert werden.
Dies würde zu einer Übereinstimmung mit den Vorgaben der nationalen Velogesetzgebung führen.
Dazu ist der Stadtrat der Meinung, dass die für eine Umsetzung nötigen Absprachen mit Nachbargemeinden und kantonalen Stellen viel Zeit in Anspruch nehmen werden, womit die Umsetzung in zehn Jahren nicht realistisch sei.
Umsetzung vor Perfektionismus
Um die Chancen auf die Realisierung zu erhöhen, soll im Initiativtext Spielraum geschaffen werden für die Umsetzung.
Die Umsetzung (möglicherweise auch schrittweise), soll deshalb über die Einhaltung von Maximalstandards gestellt werden.
Konkret schlägt der Stadtrat nun mit einem Gegenvorschlag mit die Stossrichtung vor.
Massnahmen im Gegenvorschlag
Die Stadt Kriens sorgt für ein direktes, sicheres, attraktives und zusammenhängendes Velohauptroutennetz als Bestandteil der gesamten Velonetzentwicklung.
Die relevanten Arbeits-, Wohn-, Schul-, Freizeit- und Einkaufsorte werden an das Velonetz angeschlossen.
Die Velohauptrouten werden nach Möglichkeit von Fuss- und motorisiertem Individualverkehr getrennt geführt.
Abstellanlagen für Velos sind fahrend erreichbar
Das Velohauptroutennetz wird mit der Velonetzplanung der Nachbargemeinden, der Region und der kantonalen Radroutenplanung koordiniert.
Private und öffentliche Abstellanlagen für Velos sind fahrend erreichbar, gedeckt und in genügender Zahl vorhanden.
Die Fristen richten sich nach dem Bundesgesetz für Velowege, (Veloweggesetz) vom 18. März 2022, wonach die Planung innert fünf Jahren und die Umsetzung innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten erfolgt.
Volksabstimmung für 2023 geplant
Der Einwohnerrat wird nun an seiner Dezember-Sitzung darüber befinden, ob die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag der Stimmbevölkerung unterbreitet werden soll
Eine Volksabstimmung dazu könnte dann im Jahr 2023 stattfinden.