Küsnacht: Japanischer Garten beim Kusenbach war rechtswidrig
In einer Freihaltezone beim Kusenbach wurden rechtswidrig Bauten erstellt. Deren Rückbau versetzt das Grundstück nun wieder in den baurechtskonformen Zustand.
Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, wurde die Abteilung Liegenschaften anfangs 2024 darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf gemeindeeigenem Land nahe des Kusenbachs rechtswidrige Bauten wie ein Swimmingpool, Schuppen und andere Wirtschaftsbauten, ein Hühnerstall sowie ein sogenannter Japanischer Garten erstellt wurden.
Das entsprechende Grundstück liegt in einer Freihaltezone und somit in einer Nichtbauzone.
Für die erwähnten Bauten liegt keine baurechtliche Genehmigung vor, so dass die Gemeinde gezwungen ist, einen Rückbau zu veranlassen.
Die Partei, welche die erwähnten Bauten erstellt beziehungsweise unterhalten hat, hat sich bereit erklärt, diese zurückzubauen und somit das Grundstück der Gemeinde in den baurechtskonformen Zustand zurückzuversetzen.