Küsnacht (ZH)

Küsnacht: Wahlvorschlag für die Erneuerungswahl der Synodemitglieder

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode nur der Wahlvorschlag für Grosjean Louisc eingereicht worden.

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Auf die Wahlausschreibung vom 29. September 2022 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist der Wahlvorschlag für Grosjean Louis, 1958, Erwachsenenbildner, Küsnacht, eingereicht worden.

Es wird eine Frist von sieben Tagen, bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Küsnacht, eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss Ausschreibung vom 29. September 2022 einzuhalten sind.

Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Formulare für die Wahlvorschläge

Die wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind auf der Webseite der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach zu finden.

Zudem können die Formulare in der Gemeinderatskanzlei der Gemeindeverwaltung Küsnacht bezogen werden.

Schriftlicher Rekurs kann erhoben werden

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-Katholischen Körperschaft erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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