Küsnacht ZH nimmt Stellung zu Tempo-30-Projekt
Wie die Gemeinde Küsnacht ZH mitteilt, wird der kantonale Beschluss zur Einführung von Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse an der Schiedhaldenstrasse abgelehnt.

Die Schiedhaldenstrasse in Küsnacht, welche dem Kanton Zürich gehört, ist zwischen dem Chuesenbach und dem Buckwiesrank in einem schadhaften Zustand.
Der Kanton Zürich als Strasseneigentümer muss die Strasse sanieren.
Da gegen das ursprüngliche Projekt, welches keine Temporeduktion vorsah, Einsprachen von Anwohnenden wegen mangelnder Lärmschutzmassnahmen eingingen, erstellte der Kanton ein Lärmgutachten.
Dieses stellte fest, dass ohne Lärmmassnahmen praktisch auf dem gesamten Abschnitt die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Negative Auswirkungen befürchtet
Um den Strassenlärm zu reduzieren, setzte der Kanton deshalb auf dem Abschnitt Schiedhaldenstrasse–Buckwiesrank Tempo 30 fest.
Die entsprechende Anordnung wurde am 12. Oktober 2023 amtlich publiziert.
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 8. November 2023 mit der geplanten Temporeduktion befasst.
Er lehnt diese ab, weil er negative Auswirkungen auf die Bevölkerung, das Gewerbe und den Verkehr befürchtet.
Juristische Beurteilung eingeholt
«Der Gemeinderat anerkennt, dass Lärm für viele Menschen eine grosse Belastung ist.
Auf Hauptverkehrsachsen ist Tempo 30 jedoch problematisch», sagt Claudio Durisch, Vorsteher Tiefbau und Sicherheit.
Um die Chancen einer Beschwerde gegen die Temporeduktion zu prüfen, hat der Gemeinderat eine juristische Beurteilung in Auftrag gegeben.
Gemäss dieser sind die Erfolgsaussichten aber äusserst gering.
Verzicht auf Beschwerde
Dies, weil die nationale Umweltschutzgesetzgebung und die Gerichtspraxis vorschreiben, dass Lärm in erster Linie an der Quelle, das heisst durch Geschwindigkeitsreduktionen und lärmarme Beläge, bekämpft werden muss.
Bevor nicht diese Massnahmen ergriffen wurden, sind Lärmschutzwände und/oder Schallschutzfenster keine zulässige Alternative.
Der Gemeinderat verzichtet daher auf eine Beschwerde.
Er fordert vom Kanton jedoch, dass dieser Massnahmen ergreift, um zu verhindern, dass aufgrund des neuen Verkehrsregimes Schleichverkehr entsteht.