Zollikon hält an Gemeindeversammlung im Dezember fest

Gemeinde Zollikon
Gemeinde Zollikon

Goldküste,

Zollikon wird seine Gemeindeversammlung wie geplant am 2. Dezember 2020 durchführen.

zollikon
Ein Schild der Zürcher Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti

Der Kantonsrat entscheidet in wenigen Tagen über den Erlass eines vom Regierungsrat beantragten neuen Gesetzes über die Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona-Pandemie. Mit diesem zeitlich befristeten Gesetz soll den Gemeinden ermöglicht werden, Budgets, Jahresrechnungen oder andere wichtige Geschäfte dem Stimmvolk an der Urne zur Abstimmung zu unterbreiten.

Wenn der Kantonsrat in seiner Schlussabstimmung am kommenden Montag dem Gesetzesentwurf zustimmt und dagegen kein Referendum ergriffen wird, sind Gemeindevorsteher ermächtigt, bis Ende März 2021 Gemeindeversammlungsgeschäfte an die Urne zu bringen. In Zollikon steht die Budgetgemeindeversammlung am 2. Dezember 2020 im Gemeindesaal an.

An diesem Termin und an dieser physischen Versammlung hält der Gemeinderat trotz der allfälligen Option der Urnenabstimmung fest, wie er gestern beschlossen hat. Das Gremium anerkennt die Bemühungen des Regierungsrates für ein neues Gesetz, die Nachteile aber würden überwiegen.

«In der aktuellen Pandemie-Situation ist es zwar gut möglich, dass Stimmberechtige zögern, an einer Gemeindeversammlung teilzunehmen», räumt Gemeindepräsident Sascha Ullmann ein. «Doch im Sinne der demokratischen Mitwirkung ist die Beschneidung des Rechts auf Diskussion und Antragstellung zu Budget und Steuerfuss mindestens gleich zu gewichten wie die Absenz von Stimmbürgern aus Risikogruppen.»

Frühest mögliche Urnenabstimmungstermin wäre am 31. Januar 2021

Denn mit der Urnenabstimmung verlieren die Stimmberechtigen das Recht, an den Vorlagen Änderungen anzubringen. So könnten beispielsweise bei einer Budgetvorlage, wie sie in Zollikon als einziges Geschäft ansteht, einzelne Positionen weder angepasst noch kann der Steuerfuss verändert werden. Das vorgelegte Budget könnte also nur in seiner Gesamtheit aus Budget und vorgeschlagenem Steuerfuss an der Urne angenommen oder abgelehnt werden.

Erschwerend hinzu kommt der früheste mögliche Urnenabstimmungstermin, der am 31. Januar 2021 wäre. «Selbst dieser Termin ist ungewiss, weil das Referendum gegen das Gesetz ergriffen werden kann.»

Bis zum Eintritt der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses gälte ein sogenanntes Notbudget, d.h. ab Beginn des Jahres 2021 dürfte die Gemeinde ausschliesslich Ausgaben tätigen, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind. Andere Ausgaben, so auch für budgetierte Investitionen und Unterhaltsarbeiten wären im schlechtesten Fall bis Mitte März nicht erlaubt.

«Ein solches Notbudget möchten wir unbedingt vermeiden, weil es durch die Verzögerung bei der Arbeitsausführung negative Auswirkungen auf das lokale Gewerbe nach sich zöge», erklärt Sascha Ullmann. «Die Pandemie-Situation ist schon schwierig genug, das Gewerbe soll nicht noch mehr leiden müssen. Denn mit einem Notbudget können wir auch keine Notlage überbrücken.»

Bewährtes Schutzkonzept

Die Zolliker Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 ist bereits vorbereitet, die Einladungsflyer sind bei den Stimmberichtigten eingetroffen und auch das Schutzkonzept steht. Anlässlich der Gemeindeversammlung im Oktober konnte Letzteres erfolgreich erprobt werden.

Mit Maskentragpflicht, Händehygiene, Einhaltung von Abständen und optimaler Lüftung könne das Ansteckungsrisiko entscheidend reduziert werden; ist sich der Zolliker Gemeindepräsident sicher: «Wir sind parat und überzeugt, am 2. Dezember eine sichere Gemeindeversammlung durchführen zu können, um das neue Jahr gestärkt und vereint in Angriff zu nehmen.»

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
61 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
40 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

Entenküken Mutter Polizei gerettet
3 Interaktionen
Polizei hilft
Affoltern a.A.