Zollikon über die Corona-Nothilfe für Vereine
Vereine, welche 2021 durch Corona-Schutzmassnahmen ihre geplante Altpapiersammlung in Zollikon nicht ausführen dürfen, werden entschädigt.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass Vereine, welche 2021 durch Corona-Schutzmassnahmen von Bund, Kanton oder Gemeinde ihre geplante Altpapiersammlung in Zollikon nicht ausführen dürfen, zu entschädigen.
Die Mindereinnahmen der Vereine sollen damit teilweise ausgeglichen werden um die Vereine vor grösserem finanziellem Ungemach zu entlasten.
Als Basis wird auf die durchschnittlichen Entschädigungen aus allen Altpapiersammlungen 2019 abgestellt. Davon erhalten die Vereine eine Ausfallentschädigung von 50 Prozent.