Zumikon überarbeitet das Reglement zur Sport-Jugendförderung
Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, werden im Reglement, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, lediglich wenige Artikel zur besseren Klarheit angepasst.
Seit 2012 richtet die Gemeinde Zumikon finanzielle Beiträge für die Kinder- und Jugendförderung in Sportvereinen aus.
Die Gemeindeversammlung hat hierzu im Mai 2013 einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 100'000 Franken bewilligt.
Die Kreditbewilligung erfolgte auf der Basis des vom Gemeinderat ausgearbeiteten Kinder- und Jugendförderungsreglements (KJFR).
Verlängerung des gewährten Kredits
Die Verlängerung des gewährten Kredits wird im November 2023 der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Im Vorfeld der Behandlung dieses Geschäfts hat der Gemeinderat nun vorab das zugehörige Reglement überarbeiten lassen.
Da sich das ursprüngliche Reglement grundsätzlich bewährt hat, wurden lediglich einzelne Begriffe und wenige Artikel angepasst, um bessere Klarheit zu schaffen und auf zwischenzeitliche Neuerungen und Änderungen zu reagieren.
Neues Reglement soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Vereine haben sich nicht verändert.
Das überarbeitete KJFR wurde vom Gemeinderat genehmigt und soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.