Rigistrasse in Weggis wird für Instandsetzung gesperrt
Wie die Gemeinde Weggis informiert, ist die Rigistrasse ab 12. Februar 2024 tagsüber aufgrund von Strassenrandverstärkungen nur eingeschränkt befahrbar.
Die Rigistrasse erfordert bezüglich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der ganzen Strassenlänge verschiedene Instandstellungsmassnahmen.
Die Instandsetzungsarbeiten der nächsten Bauetappe beinhalten das Strassenteilstück ab Ober Säntiberg bis Ober Fromattberg.
Entlang der Strasse ist der talseitige Strassenrand an verschiedenen Stellen abgebrochen, das Befahren der Rigistrasse ist für breitere Fahrzeuge wie Lkws gefährlich.
Weiter ist die Strassenentwässerung an verschiedenen Stellen defekt.
Beginn und Dauer der Bauarbeiten
Aus Sicherheitsgründen wird zuerst der Strassenrand in den einzelnen Abschnitten verstärkt sowie die Strassenentwässerung instand gestellt.
Infolge der Strassenrandverstärkungen ab Ober Säntiberg bis Ober Fromattberg ist die Rigistrasse nur beschränkt befahrbar.
Die Bauarbeiten starten am Montag, 12. Februar 2024 und dauern je nach Witterung bis im Frühjahr 2024.
Die Rigistrasse ist somit ab Montag, 12. Februar 2024, ab 7.15 Uhr bis jeweils am Freitag, 17 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt.
Strasse am Wochenende eingeschränkt befahrbar
Für den Fahrrad- und Fussgängerverkehr ist die Rigistrasse ausserhalb der Arbeitszeit unter Vorsicht befahrbar beziehungsweise begehbar.
Während den Wochenenden ist die Strasse über die temporär entlang der Strasse verlegten Fahrbahnbleche beschränkt (ohne Lkw) befahrbar.
Nach Abschluss der Bauarbeiten im Untergrund der Strasse werden die Fahrbahnbeläge zu einem späteren Zeitpunkt instand gestellt.
Zufahrten bis zu Baustellen möglich
Die Zufahrten unten auf der Rigistrasse bis zu den Baustellen sind befahrbar (Achtung Wendemöglichkeiten beachten).
Alle Verkehrsteilnehmer werden angehalten, während der Sperrzeiten den gesamten Abschnitt der Rigistrasse zu meiden.
Die Anwohner sowie die Verkehrsteilnehmer werden ersucht, während aller Bauphasen den Baustellenverkehr beziehungsweise die Signalisation zu beachten und das notwendige Verständnis für allfällige Verkehrsbehinderungen aufzubringen.