Wie die Gemeinde Untervaz mitteilt, werden im Januar 2024 die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2023 in Rechnung gestellt.
Das Gemeindehaus in Untervaz.
Das Gemeindehaus in Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Basis für die Steuern bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2022.

Haben sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2023 gegenüber der Steuerperiode 2022 stark verändert, kann beim Steueramt Untervaz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2023 beantragt werden.

Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2023 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2023 mitzuteilen.

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