Langenthal entlastet Haushalte mit sinkenden Abwassergebühren

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Langenthal,

Ab 1. Januar 2025 profitieren die Bewohner in Langenthal von niedrigeren Grund- und Verbrauchsgebühren für die Abwasserentsorgung, dank stabiler Finanzierung.

Das Verwaltungszentrum Langenthal an der Jurastrasse.
Das Verwaltungszentrum Langenthal an der Jurastrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Langenthal mitteilt, beschloss der Gemeinderat, da der Bestand der Spezialfinanzierung «Abwasserentsorgung» weiter ansteigt, die jährlich wiederkehrenden Grund- und Verbrauchsgebühren per 1. Januar 2025 zu senken.

Per 1. Januar 2025 werden die Grundgebühren für die Einleitung des Schmutzwassers von 4,05 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) auf 2,70 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) pro Belastungswert gesenkt.

Die Verbrauchsgebühren werden von 1,68 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) auf 1,20 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) pro Kubikmeter (für private Haushalte und betriebliche Kleineinleiter) resp. pro Schmutzfrachteinheit (für betriebliche Grosseinleiter) gesenkt.

Abwasserbewirtschaftung muss kostendeckend sein

Die Abwasserentsorgung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Dabei unterliegt die gesamte Abwasserentsorgung einer Spezialfinanzierung.

Dies bedeutet, dass die Abwasserbewirtschaftung kostendeckend und ohne Steuergelder durchgeführt werden muss. Die Haupteinnahmequelle in der Abwasserentsorgung sind die jährlich wiederkehrenden Gebühren (Grund-, Regenabwasser- und Verbrauchsgebühr).

Zielbestand der Abwasserfinanzierung

Der Bestand der Spezialfinanzierung «Abwasserentsorgung» betrug Ende des Jahres 2022 13,08 Millionen Franken. Eine allgemein gültige Regel zur Höhe des Bestands in der Spezialfinanzierung gibt es nicht. Aus heutiger Sicht wird ein Bestand von 4 bis 5 Millionen Franken angestrebt.

Damit behält die Spezialfinanzierung eine angemessene Flexibilität, um bei unerwarteten Veränderungen nicht umgehend eine Gebührenerhöhung erlassen zu müssen. Kurz vor Erreichen dieses Sollbestands werden die Gebühren leicht zu erhöhen sein, damit der Bestand der Spezialfinanzierung künftig stabil bleibt.

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