Langenthal hebt Abfallgebühren zum Jahreswechsel an
Langenthal erhöht ab 1. Januar 2025 die Abfall- und Grüngutgebühren für Private und Gewerbe, um die Kosten der Kommunalentsorgung langfristig zu sichern.
Wie die Stadt Langenthal informiert, decken die Einnahmen durch die Grund- und Grüngutgebühren die Ausgaben der Entsorgung nicht mehr. Um die Kommunalentsorgung auch langfristig sicherzustellen, beschloss der Gemeinderat, die Grund- und Grüngutgebühren per 1. Januar 2025 zu erhöhen.
Per 1. Januar 2025 werden die Grundgebühren, welche jährlich in Rechnung gestellt werden, für Private auf 40 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) und für Gewerbebetriebe auf 80 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) erhöht.
Die Grüngutgebühren werden für einmalige Containerleerungen verdoppelt und die Jahresgrüngutmarken erhöht. So wird beispielsweise künftig eine einmalige Leerung eines 140-Liter- Containers 4,20 Franken und eine entsprechende Jahresmarke 80 Franken kosten.
Einnahmen decken die Ausgaben nicht
Die Entsorgung des Siedlungsabfalls ist eine Aufgabe der Gemeinde. Dabei unterliegt das gesamte Abfallwesen einer Spezialfinanzierung. Dies bedeutet, dass die Abfallbewirtschaftung kostendeckend und ohne Steuergelder durchgeführt werden muss.
Die Haupteinnahmequelle im Abfallwesen sind die Abfallgebühren, welche sich aus der Grund- und der Verbrauchsgebühr (Kehricht-, Sperrgut- und Grüngutmarken) zusammensetzen.
Aktuell decken die Einnahmen durch die Gebühren die Ausgaben der Kommunalentsorgung nicht – entsprechend wird das Kostendeckungsprinzip nicht eingehalten. Dies wurde durch die letztmalige Senkung der Grund- und Grüngutgebühren in den Jahren 2014 und 2019 bewusst entschieden, um den Bestand in der Spezialfinanzierung zu reduzieren.
Erforderliche Gebührenanpassung zur Kostendeckung
Per 31. Dezember 2023 wurde der angestrebte Bestand unterschritten, weshalb die Gebühren wieder angehoben werden müssen. Da insbesondere die Grundgebühren die Kosten für das Recyclingangebot und die Grüngutgebühren die Kosten für die Grüngutentsorgung nicht zu decken vermögen, werden die Grund- und Grüngutgebühren erhöht. Die Kehricht- und Sperrgutgebühren werden hingegen nicht angepasst.