Teilrevision des Gebührenreglements der Gemeinde Langnau i.E
Wie die Gemeinde Langnau i.E. berichtet, hat der Gemeinderat eine Teilrevision des Gebührenreglements erlassen, die am 1. Oktober 2023 in Kraft tritt.
![Langnau](https://c.nau.ch/i/dNMb4/900/langnau.jpg)
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Langnau im Emmental an seiner Sitzung vom 31. Juli 2023 eine Teilrevision der Verordnung zum Gebührenreglement erlassen hat.
Die teilrevidierte Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, das heisst bis am 25. September 2023, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.