Fasnacht

Während der Fasnacht gilt ein spezielles Verkehrsregime in Laufen

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Laufental,

Die Laufner Fasnacht 2025 findet vom Sonntag, 2. März 2025, 5 Uhr, bis Mittwoch, 5. März, 2025, um 5 Uhr statt. Es gilt ein spezielles Verkehrsregime.

Fasnacht
Fasnacht (Symbolbild) - Keystone

Wie die Stadt Laufen schreibt, findet die diesjährige Laufner Fasnacht 2025 vom Sonntag, 2. März 2025, 5 Uhr, bis Mittwoch, 5. März 2025, um 5 Uhr statt.

Der Morgenstreich wird wie im letzten Jahr auf Antrag des Fasnachtskomitees am Sonntag, 2. März 2025, um 5 Uhr, mit fünf Böllern «eingeläutet».

Ebenfalls führen mehrere Fasnachtscliquen wieder den Sternenmarsch in diversen Quartieren der Laufner Gemeinde durch.

Für die Fasnacht 2025 gilt das nachgenannte Verkehrsregime.

Verkehrsmassnahmen Hohlgasse und Portlandstrasse

Die Bereitstellung der Fasnachtswagen am Sonntag und Dienstag sowie der Warteraum für den zweiten Umzugsdurchgang wird im Bereich Hohlgasse, Portlandstrasse stattfinden. Fahrzeughaltende werden gebeten, ihre Fahrzeuge dementsprechend abzustellen, damit es zu keinen Konflikten mit den Fasnachtswagen kommt.

Der Bereich Hohlgasse – Portlandstrasse ist an diesen beiden Tagen jeweils von 13 Uhr bis circa 17.30 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt (mit Ausnahme der Zufahrt zum Gesundheitszentrum).

Die Benutzung der Einstellhalle Birs Center, der Garagen Portlandstrasse sowie des Coop-Parkplatzes ist in dieser Zeit nicht möglich.

Zufahrt zum Gesundheitszentrum (Birs Center) während der Fasnachtsumzüge

Die Zufahrt zum Gesundheitszentrum bleibt während der Umzüge am Sonntag und Dienstag gewährleistet. Die Anfahrt erfolgt wie gewohnt via Bahnhofskreisel in die Portlandstrasse.

Im genannten Verzweigungsbereich wird ein Sicherheitsdienstmitarbeiter der Securitas dafür besorgt sein, dass nur Patienten in die Portlandstrasse zum Birs Center fahren dürfen. Für die anderweitigen Verkehrsteilnehmer bleibt die Zufahrt zum Birs Center verwehrt.

Verkehrsmassnahmen Joseph Feninger-Strasse

Die Zufahrt von der Hinterfeldstrasse in die Joseph Feninger-Strasse wird für die Fasnacht zwischen 18 und 3 Uhr für die Taxis als Warteraum genutzt.

Dementsprechend gilt dort an den jeweiligen Fasnachtstagen ein Parkverbot zwischen 17 Uhr und 3 Uhr und ein Fahrverbot zwischen 18 Uhr und 3 Uhr.

Verkehrsmassnahmen Altstadt und Bahnhofstrasse

Am Sonntag, 2. März 2025, ist von 4.30 bis 7 Uhr die Hauptstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Morgenstreich). Dementsprechend wird im genannten Bereich ein Parkverbot ab 4 Uhr und bis 7 Uhr gelten.

Zwischen 12 Uhr und 2 Uhr gildt ein Park- und Fahrverbot für die Amthausgasse ab Enge Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse und Wassertorgasse ab Enge Gasse (Fasnachtsumzug und Strassenfasnacht). Zwischen 13 und 21.30 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Umzug und Wagenausstellung).

Am Montag, 3. März 2025, gilt von 12 Uhr bis 2 Uhr Parkverbot im Bereich der Hauptstrasse und der Viehmarktgasse.

Zwischen 13 Uhr und 2 Uhr gilt im Bereich Amthausgasse ab Enge Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse, Wassertorgasse ab Enge Gasse ein Fahrverbot (Kinderumzug, «Guggen-Gala» und Strassenfasnacht).

Verkehrsbehinderungen wegen Reinigung während Fasnachtstagen und am Mittwoch

Am Dienstag, 4. März 2025, gilt von 12 Uhr bis 2 Uhr ein Park- und Fahrverbot für die Amthausgasse ab Enge Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse und Wassertorgasse ab Enge Gasse (Fasnachtsumzug und Strassenfasnacht).

Von 13 bis 21.30 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Umzug und Wagenausstellung).

Für die Reinigung der Altstadt muss an den Fasnachtstagen und am Mittwoch, 5. März 2025, mit temporären Verkehrsbehinderungen oder Sperrungen seitens des Werkhofes zu rechnen.

Bitte berücksichtigen Sie dies auch für allfällige Anlieferungen.

Falschparkerfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

Aufgrund der Verkehrsmassnahmen werden Fahrzeughaltende gebeten, ihre Fahrzeuge so umzuplatzieren, dass mit dem Fasnachtstreiben keine Konflikte entstehen. Für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen übernimmt die Stadt Laufen keine Haftung.

Zudem ist zu beachten, dass falsch parkierte Fahrzeuge mit einer Ordnungsbusse gebüsst und/oder allenfalls kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Am Fasnachtsmontag dürfen keine motorisierten Fahrzeuge in der Alt- oder Vorstadt an den Fasnachtsaktivitäten teilnehmen.

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