Bundesgericht bestätigt Thurgauer Kleinsiedlungsverordnung
Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der durch die Thurgauer Kantonsregierung erlassenen temporären Kleinsiedlungsverordnung bestätigt.
Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt am Montag, 30. Januar 2023, mit.
Hintergrund ist die Auszonung von etwa der Hälfte der 300 Weiler im Kanton aus der Bauzone.
Das Urteil wurde bereits Ende November 2022 gefällt, aber erst letzte Woche dem Departement zugestellt, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Die vom Kanton gewählten Mittel waren gemäss Urteil geeignet, um einen bundesrechtskonformen und rechtssicheren Vollzug der Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen sicherzustellen.