2,45 Prozent Teuerungsausgleich für Baselbieter Kantonsangestellte
Baselbieter Kantonsangestellte erhalten 2024 einen Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent. Der Landrat hat die entsprechende Vorlage der Regierung genehmigt.
Im Jahr 2024 erhalten die Kantonsangestellten im Kanton Basel-Landschaft einen Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent.
Der Landrat hat am Donnerstag die entsprechende Vorlage der Regierung mit 80 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. Der Teuerungsausgleich kostet den Kanton voraussichtlich 17,2 Millionen Franken.
Die Fraktionen SVP, FDP, Grüne/EVP, Mitte und GLP begrüssten den Regierungsvorschlag. Die SP-Fraktion stellte sich hingegen hinter die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP), den Teuerungsausgleich auf 4,05 Prozent zu erhöhen. Das Kantonsparlament lehnte den SP-Antrag jedoch mit 60 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Die APB hatte zuvor geltend gemacht, dass es aufgrund der erhöhten Krankenkassenprämien zu einem weiteren Kaufkraftverlust gekommen sei.
Zudem hatte sie eine Anteilhabe der Angestellten am prognostizierten Wirtschaftswachstum gefordert.
Keine Anpassung möglich
Schon in der vorberatenden Personalkommission hatte die Forderung nach einer Erhöhung keine Chance. Kommissionspräsidentin Jacqueline Bader Rüedi (FDP) sagte, dass die Berechnung des Teuerungsausgleich seit 2008 auf einer klaren Formel basiere, die sich auf den Landesindex der Konsumentenpreise stütze.
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Grundlage sei keine Anpassung nach oben möglich, sagte sie.