Geschäftsleitung will Teuerungsausgleich für Baselbieter Parlament
Die Geschäftsleitung des Baselbieter Landrats schlägt vor, den jährlichen Grundbetrag für die Mitglieder des Kantonsparlaments auf 4700 Franken zu erhöhen.
Die Geschäftsleitung des Baselbieter Landrats schlägt vor, aufgrund der Teuerung den jährlichen Grundbetrag für die Mitglieder des Kantonsparlaments von 4400 auf 4700 Franken zu erhöhen. Das Sitzungsgeld soll von 50 auf 55 pro Stunde Franken angehoben werden.
Damit geht die Geschäftsleitung weniger weit als ein Vorstoss aus dem Parlament, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht hervorgeht.
Sie schlägt einen Teuerungsausgleich vor, der zusätzlich aufgerundet werden soll. Mit einer Anpassung an die Teuerung käme der jährliche Grundbetrag auf 4693 Franken. Die Geschäftsleitung schlägt vor, diesen Betrag auf 4700 Franken aufzurunden.
Der Grundbetrag liegt im Baselbiet im Vergleich zu anderen Kantonen im unteren Bereich, wie es im Bericht heisst. Eine weitere Anhebung wäre aber aus der Sicht der Geschäftsleitung schwer zu vermitteln – wie das auch die intensive Diskussion im Landrat gezeigt habe.
Sitzungsgeld soll erhöht werden
Das Sitzungsgeld würde mit der Anpassung an die Teuerung 53,35 Franken pro Stunde betragen. Die Geschäftsleitung schlägt vor, diesen Betrag auf 55 Franken zu runden.
Auch hier wäre ein höherer Betrag aus der Sicht der Geschäftsleitung nicht angemessen. An der Wegentschädigung von heute 70 Rappen pro Kilometer soll nichts geändert werden.
Wer ein Fraktionspräsidium innehat, soll künftig zusätzlich 2150 statt 2000 Franken erhalten. Die Fraktionsentschädigung, die von den Parteien etwa für Arbeiten im Hintergrund genutzt wird, soll von 15'000 auf 16'000 Franken angehoben werden, wie es weiter im Bericht heisst.
Das Verfahrenspostulat zur Anpassung der Entschädigungen geht auf den ehemaligen Mitte-Landrat Felix Keller zurück. Er schlug eine Anhebung des Grundbetrags auf 5000 und eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 60 Franken vor.
Mit 58 zu 26 Stimmen bei einer Enthaltung überwies der Landrat im September das Verfahrenspostulat an die Geschäftsleitung, um über die genauen Beträge zu befinden. In einem nächsten Schritt hat das Parlament über den Vorschlag der Geschäftsleitung zu befinden.